Wirtschaftsstrafrecht

Werden Sie wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aus dem Bereich der Wirtschaft beschuldigt? Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren zum Beispiel wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Vorteilsgewährung (also Bestechung eines Beamten), einer Urheberrechtsverletzung oder einer Steuerstraftat oder -Ordnungswidrigkeit? Oder geht es um einen möglichen Fall von Subventionsbetrug, eine Verletzung von Vorschriften des Patent- oder Aktienrechts? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner als ein auf das Wirtschaftsrecht spezialisierter Strafverteidiger.

 

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Bereich, der ganz unterschiedliche Teilgebiete des Rechts umfasst und nicht in einem einzigen Gesetzbuch geregelt ist. Es hat den Sinn und Zweck, das Wirtschaftsssystem vor den Auswirkungen von Straftaten zu schützen und sein ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten.

 

In den letzten Jahren hat die Anzahl der Gerichtsverfahren in diesem Bereich zugenommen.

 

Regelungen zum Wirtschaftsstrafrecht finden sich etwa in Gesetzen wie der Abgabenordnung und weiteren Steuergesetzen, der Insolvenzordnung, des Urheberrechtsgesetzes, dem Strafgesetzbuch, aber auch im Wirtschaftsstrafgesetz.

 

Auch das Patentrecht, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Aktiengesetz, die Gesetze über das Bank-, Depot-, Börsen- und Kreditwesen, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapierhandelsgesetz oder das Außenwirtschaftsgesetz enthalten Straftatbestände.

 

Als Wirtschaftsordnungswidrigkeiten nennt das Wirtschaftsstrafgesetz beispielweise die Mietpreisüberhöhung oder das Einfordern übermäßig hoher Preise im gewerblichen Bereich.

 

Das Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass Wirtschaftsstraftaten vor speziellen Strafkammern am Landgericht verhandelt werden.

 

Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist besonders vielfältig. Die anwaltliche Vertretung erfordert ein hohes Maß an Fachwissen in unterschiedlichen Rechtsgebieten und die umfassende Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung. Kompetente Beratung und Vertretung kann nur ein auf das Wirtschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

 

Sprechen Sie mit mir - als Wirtschaftsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie im Streitfall haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann und wie Ihr Problem zu lösen ist. In beratender Funktion, vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.