Attorney at law (New York)

 

Dr. Jürgen Rodegra hat nach erfolgreicher Beendigung seiner juristischen Ausbildung in Deutschland auch an der renommierten amerikanischen Cornell University in Ithaca, New York, studiert und dort mit Auszeichnung das Examen (LL.M.) bestanden.

 

Nach der sich anschließenden Anwaltsprüfung (Bar Exam) wurde ihm zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltszulassung in Deutschland auch die Anwaltszulassung als Attorney at law im US-Bundesstaat New York verliehen.

 

Im Anschluss an eine längere anwaltliche Tätigkeit bei einer befreundeten Rechtsanwaltskanzlei in New York City hat sich Dr. Rodegra 1997 mit Kanzleisitz in Berlin niedergelassen.

 

Seitdem ist er für zahlreiche Mandanten mit Problemen des internationalen Wirtschaftsrechts befasst.

 

Dabei hat er sich unter anderem auf das US-amerikanische Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Immobilienrecht spezialisiert. In besonders umfangreichen Angelegenheiten kann eine Zusammenarbeit mit kooperierenden Anwaltskanzleien vor Ort erfolgen.

 

Seit einigen Jahren ist Dr. Rodegra überdies in der Liste der Vertrauensanwälte der US-Botschaft in Berlin aufgeführt.