Strafrecht

Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Befürchten Sie, sich strafbar gemacht zu haben? Ein Fehler ist schnell gemacht. Ob es im Straßenverkehr passiert ist oder im geschäftlichen Bereich, ob Jugend- oder Kapitalverbrechen, ich bin Ihr Ansprechpartner als kompetenter Strafverteidiger.

 

Mit dem Gesetz kann man heute in den verschiedensten Situationen in Konflikt kommen:

 

Autofahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, ein durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall, ein aus dem Hollandurlaub mitgebrachter Joint, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Kfz-Versicherung, eine im Streit ausgesprochene Nötigung, eine unterlassene Hilfeleistung, eine Falschaussage vor Gericht oder das unverzollte Einführen abgabepflichtiger Waren - all dies sind durchaus alltägliche Situationen, in denen sich auch ein "Normalbürger" wiederfinden kann.

 

Viele strafbare Handlungen werden vom Laien oft als "Kavaliersdelikte" eingestuft, ohne es jedoch zu sein.

 

Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen - insbesondere für die weitere berufliche Laufbahn. Als kompetenter Strafverteidiger bin ich Ihr Ansprechpartner, damit es nicht so weit kommt.

 

Das deutsche Strafrecht ist maßgeblich im Strafgesetzbuch (StGB) niedergelegt. Hier werden viele Delikte beschrieben - von der Beleidigung bis zum Mord, vom Hausfriedensbruch bis zur Zuhälterei.

 

Aber auch in vielen anderen Gesetzen finden sich Vorschriften, die eine bestimmte Handlung unter Strafe stellen - etwa die Insolvenzverschleppung nach der Insolvenzordnung (InsO) oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

 

Das StGB regelt allerdings auch, wann Schuldfähigkeit vorliegt, wie ein Irrtum des Täters zu bewerten ist und wann eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Je nach den Umständen des Einzelfalles erlauben die deutschen Gesetze eine genaue Anpassung der Strafe an die Schwere der Tat und die Person des Täters.

 

Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, für Sie das Beste herauszuholen.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, welcher Straftat Sie beschuldigt werden. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, wie die vorhandenen Beweismittel einzuschätzen sind und mit welchem Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden Sie rechnen müssen. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.

 

Strafverteidiger-Notdienst:

 

Auch nach Büroschluss unter 0171 / 57 31 295

 

 

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