Medienrecht

Ist Ihr Unternehmen in der Medienbranche tätig? Haben Sie mit Veröffentlichungen im Print-, Online- oder TV- bzw. Rundfunkbereich zu tun? Bestehen bei Ihrer Tätigkeit Konflikte mit Behörden oder wurden Sie von Konkurrenten abgemahnt? Wirft man Ihnen Verstöße gegen Regelungen wie das Telemediengesetz oder jugendschutzrechtliche Vorschriften vor? Haben Sie Fragen zu Pflichtangaben auf Internetseiten oder zum Datenschutz? Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Das Medienrecht ist ein Bereich, in dem sich verschiedene Rechtsgebiete überschneiden. So hat es Bezug zum öffentlichen Recht, zum Zivilrecht und zum Strafrecht.

 

Sein Sinn und Zweck besteht darin, das Bestehen einer für alle zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur zu gewährleisten, die Meinungsfreiheit abzusichern, den Jugendschutz und den Datenschutz insbesondere hinsichtlich der Daten privater Nutzer zu garantieren und für die Einhaltung des Urheberrechts zu sorgen.

 

Während das Urheberrecht zum zivilrechtlichen Teil des Medienrechts zählt, ist das öffentliche Recht etwa in den Bereichen des Telekommunikations- und Rundfunkrechts vertreten. Das Telekommunikationsrecht beschreibt dabei zum Beispiel die rechtlichen Vorgaben für die Übertragung von Informationen etwa im Telekommunikationsgesetz, welches 1996 die Monopolstellung des Staates im Bereich Telekommunikation beendet hat.

 

Das Rundfunkrecht enthält Regelungen, die für alle Rundfunkveranstalter gelten. Diese sind in den Landesmediengesetzen geregelt, welche auf dem Rundfunkstaatsvertrag beruhen.

 

Das Medienstrafrecht ist nicht eigens gesetzlich geregelt, sondern in unterschiedlichen Gesetzen enthalten - etwa in den Landespressegesetzen. Auch im Strafgesetzbuch finden sich einschlägige Regelungen - etwa zu den Straftatbeständen der Beleidigung, Verleumdung oder Volksverhetzung.

 

Der Bereich des Medienrechts berührt viele unterschiedliche Rechtsgebiete und ist schneller Veränderung unterworfen. Umso wichtiger ist es, bei rechtlichen Fragen einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der hinsichtlich aller aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden ist.

 

Als spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem für diesen Rechtsbereich. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.

 

 

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