Filmrecht

Haben Sie einen Film produziert, Ihr Budget überschritten und sind nun Schadenersatzforderungen ausgesetzt? Wirft man Ihnen die Verletzung von Urheberrechten vor oder sehen Sie Ihre Rechte als verletzt an? Wurde eine Produktion abgesetzt und Sie möchten nun z.B. als Produktionsfirma oder Drehbuchautor Schadenersatz geltend machen? Wird Ihnen vorgeworfen, Musiktitel unter Verletzung fremder Urheberrechte verwendet zu haben? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Das Filmrecht umfasst alle Rechtsbereiche, die mit der Herstellung und dem Vertrieb von Filmen zu tun haben - von der Idee bis zur Vermarktung. Da geht es einerseits um den urheberrechtlichen Schutz der dem Film zugrunde liegenden Ideen. Während ein kurzes Expose keinen Schutz geniesst, unterliegt ein fertig ausgearbeitetes Drehbuch dem Urheberrecht. Ist der Film fertig, stellt sich oft die Frage, inwieweit eine freie Nutzung von Charakteren, Themen oder Ideen zulässig ist - etwa im Rahmen von Prequels und Sequels, Spin-Offs, Parodien oder Fan-Fiction.

 

Nicht unumstritten ist die Frage, welche Beteiligten an der Filmherstellung Mitinhaber des Urheberrechts sein können. Beim Regisseur wird dies meist der Fall sein, beim Kameramann jedoch nicht. Ein Schauspieler kann als Co-Regisseur Miturheber sein. Bei Filmtiteln bietet sich ein Schutz nach dem Markengesetz an.

 

Zum Filmrecht gehören aber auch Verträge unter den Beteiligten - etwa der Vertrag zwischen TV-Sender und Produktionsfirma oder zwischen Produzent und Drehbuchautor.

 

Im Filmbereich wird häufig projektabhängig gearbeitet - also nicht mit fest angestellten, sondern mit freien Mitarbeitern. Hier haben sich bestimmte Vertragsmodelle eingebürgert. Auch Verträge, die die Vermarktung des fertigen Films betreffen, sind dem Filmrecht zuzuordnen.

 

Besondere Bedeutung gewinnt in jüngerer Zeit die Verbreitung von Filmen über das Internet. Auch hier stellen sich besondere Rechtsprobleme, die eine kompetente anwaltliche Beratung erfordern.

 

Sprechen Sie mit mir als einem auf das Filmrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Auch die rechtssichere Gestaltung Ihres Honorar- oder Lizenzvertrages übernehme ich gern. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.