Vertriebsrecht

Sind Sie als Versicherungsvertreter, als Handelsvertreter, Makler, Vertragshändler, Franchisenehmer oder in ähnlicher Funktion tätig? Oder verkaufen Personen in derartigen Funktionen die Produkte Ihres Unternehemens? Gibt es Unstimmigkeiten über den Inhalt mündlicher Verträge, über unklare Vereinbarungen, über Provisionen oder Ausgleichszahlungen? Akzeptiert der Rechtsnachfolger eines Vertragspartners die mit seinem Vorgänger ausgehandelten Konditionen nicht mehr? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Zudem bin ich im Hinblick auf meine zusätzliche Zulassung als Rechtsanwalt in New York zunehmend für Mandanten tätig, die Vertriebspartner im Ausland haben. Die Vertragssprache ist in diesen Fällen zumeist Englisch.

 

Das Vertriebsrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Verhältnissen zwischen Vertriebler und Unternehemen, zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsvertreter, zwischen Handelsvertreter und Auftraggeber.

 

Rechte des Endkunden bleiben dabei außen vor.

 

Ob Waren oder Dienstleistungen, Autos oder Bausparverträge vertrieben werden, ist nicht von Belang.

 

Untergebiete des Vertriebsrecht sind z.B. das Handelsvertreterrecht, das Maklerrecht und das Franchiserecht. Auch Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und angestelltem Vertriebsmitarbeiter oder z.B. reisendem Handelsvertreter werden vom Vertriebsrecht umfasst.

 

Da das Vertriebsrecht verschiedene Rechtsgebiete berührt, gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung. Wichtige Vorschriften finden sich etwa im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Aber auch Regelungen aus dem Wettbewerbs-, Kartell- oder Datenschutzrecht spielen im Vertriebsrecht eine wichtige Rolle, da hier Rechtsvorschriften niedergelegt sind, an die sich die im Vertrieb Tätigen bzw. die Unternehmen halten müssen.

 

Verletzungen dieser Regelungen können sich daher auch auf das Verhältnis zwischen Unternehmen und Vertriebsmitarbeiter auswirken.

 

Streitfälle entstehen oft, weil Verträge zwischen den Beteiligten mündlich oder nicht mit eindeutgen Regelungen abgefasst worden sind, meist aus Kostengründen ohne vorherige Rechtsberatung. Oft ist unklar, wann ein Provisionsanspruch entstehen soll, wie und wann der Vertrag gekündigt werden kann und inwieweit im Fall der Vertragsbeendigung, z. B. beim Handelsvertreter eine Ausgleichszahlung für von ihm aufgebaute Vertriebskontrakte und generierte Folgegeschäfte gezahlt werden muss.

 

Dies sind nur einige Beispiele möglicher Konflikte im Vertriebsrecht. Rechtzeitige Beratung durch einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt kann hier oft helfen, kosten- und zeitaufwändige Gerichtsprozesse zu vermeiden.

 

Sprechen Sie mit mir als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - unabhängig davon, ob Sie Auftraggeber oder selbstständiger bzw. angestellter Vertriebsmitarbeiter sind. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich nachhaltig Ihre Interessen.

 

Außerdem stehe ich Ihnen gern für die Ausformulierung von Vertragsentwürfen - in deutscher und in englischer Sprache - zur Verfügung.