Franchiserecht

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra ist als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sehr erfahren in der Ausarbeitung und Beurteilung von Franchiseverträgen. Er verfügt auch über eine umfangreiche prozessuale Praxis bezüglich von Rechtsstreitigkeiten zwischen Franchisenehmern und Franchisegebern.

 

Das Franchising ist eine moderne Vertriebsform für Waren, Dienstleistungen und Technologien, deren Ursprünge in den USA liegt. Auch in Deutschland und in zahlreichen anderen Staaten ist das Franchising mittlerweile sehr verbreitet.

 

Allerdings gibt es in Deutschland (anders als in vielen anderen Ländern) noch immer kein "Franchisegesetz", in dem das Franchiserecht geregelt ist. Vielmehr muss man sich das einschlägige Recht jeweils mühsam aus anderen allgemeinen Gesetzen und den Urteilen der Gerichte zu vergleichbaren Fällen zusammensuchen.

 

Hierfür ist nahezu immer die Beratung durch einen auf das Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwalt notwendig.

 

Dies gilt insbesondere auch für die Ausgestaltung bzw. Prüfung des Franchisevertrages. Dieser bildet das "Herzstück" des Geschäftsverhältnisses zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber.

 

Es hat sich schon in vielen Fällen als ein schwerer Fehler erwiesen, die weitreichende Entscheidung über die Begründung eines Franchiseverhältnisses ohne die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts getroffen zu haben.

 

Rechtsanwalt Dr. Rodegra steht Ihnen für eine Kontaktaufnahme gern zur Verfügung.