Personengesellschaften
Möchten Sie eine Gesellschaft gründen? Sich selbstständig machen oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine Gesellschaft umwandeln? Haben Sie bereits eine Gesellschaft gegründet und möchten nun etwas verändern, etwa die Gesellschaftsform oder die Satzung? Gibt es innerhalb Ihrer Gesellschaft Streit um Satzung oder Entscheidungsbefugnisse? Sind Sie als Organ einer Gesellschaft Schadenersatzforderungen ausgesetzt? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit allen Arten von privatrechtlichen Vereinigungen mehrerer Personen, die durch einen Vertrag gegründet werden, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.
Grundregeln für Gesellschaften formuliert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es gibt Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) oder Kombinationen wie die GmbH & Co. KG.
Bei allen diesen Gesellschaftsformen sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu beachten.
Gestritten wird oft um Fragen der Satzung, der Haftung von Gesellschaftern und Organen, um Einlagen der Gesellschafter, einen Gesellschafterwechsel oder die Entnahme von Gewinnen.
Für Gründer wie für erfahrene Gesellschafter oder Geschäaftsführer gibt es eine Menge juristischer Fallstricke.
Auch der Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist auf die jeweilige Situation, auf den konkreten Unternehmenszweck und die Wünsche der Beteiligten genau abzustimmen. Nur so können auf lange Sicht Konflikte vermieden werden. Hier sind die Dienste eines kompetenten Rechtsanwalts erforderlich.
Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren können. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.