GmbH-Recht

Möchten Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen? Sich selbstständig machen oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine GmbH umwandeln? Haben Sie bereits eine Gesellschaft gegründet und möchten nun die Gesellschaftsform oder den Gesellschaftsvertrag ändern? Gibt es innerhalb Ihrer GmbH Streit um Einlagen oder Entscheidungsbefugnisse? Sind Sie als Geschäftsführer Schadenersatzforderungen ausgesetzt? Benötigen Sie Beratung zur neuen haftungsbeschränkten "Unternehmergesellschaft"? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Das GmbH-Recht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Relevante Regelungen dazu finden sich im GmbH-Gesetz und ergänzend im HGB. Sie regeln u.a. Form und Inhalt des Gesellschaftsvertrages, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Anmeldung zum Handelsregister. Auch die rechtlichen Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern werden behandelt. Insbesondere Fragen hinsichtlich der Einlagen, der Übertragung von Geschäftsanteilen oder der Nachschusspflicht führen häufig zu Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern. Gesetzlich geregelt ist auch, wer die Gesellschaft nach außen vertritt und was auf ihrem Briefkopf angegeben werden muss.

 

Buchführung, Bilanzierung und Jahresabschluss sind weitere wichtige Themen, mit denen sich der Geschäftsführer einer GmbH zu befassen hat. Auch die Einzelheiten einer Gesellschafterversammlung sind gesetzlich bestimmt - die Nichteinhaltung dieser Regelungen kann zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen.

 

Das GmbH-Gesetz enthält darüber hinaus auch Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften. Wer als Geschäftsführer etwa im Gründungsbericht falsche Angaben macht, riskiert eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe. Auch eine zivilrechtliche Haftung von Geschäftsführern ist in vielen Fällen nicht auszuschließen.

 

Um welchen der genannten Problembereiche es auch geht - Sie benötigen Rat und Unterstützung eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht, der nicht nur die grundsätzlichen Regelungen des GmbH-Gesetzes kennt, sondern sich vielmehr auch laufend über die sich häufig ändernde Rechtsprechung informiert hält.

 

Sprechen Sie mit mir. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner in allen GmbH-Fragen. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie sich gegebenfalls gegen unberechtigte Ansprüche wehren können. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.