Umwandlungsrecht
Steht bei Ihnen eine Reorganisation der Unternehmensstruktur an? Möchten Sie Ihr Unternehmen aufspalten, mit einem anderen Unternehmen verschmelzen oder einen Teilbereich ausgliedern? Erwägen Sie einen Rechtsfornwechsel? Ist von einer geplanten Umwandlung eine Stiftung oder ein Verein betroffen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als erfahrener Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Zudem bin ich im Hinblich auf meine weitere Zulassung als Rechtsanwalt in New York zunehmend in internationale Unternehmenstransaktionen eingebunden.
Eine Umwandlung bedeutet die grundlegende Umstrukturierung eines Unternehmens. Anlass kann ein Unternehmenskauf oder eine Änderung der Konzernstruktur sein, aber auch eine Reorganisation zur Steigerung der Effizienz. Oft bieten auch steuerliche Fragen oder Planungen der Unternehmensnachfolge den Anlass für eine Umwandlung.
In Deutschland regelt das Umwandlungsgesetz (UmwG) die Einzelheiten. Bestimmte Umwandlungen können außerhalb seines Anwendungsbereichs stattfinden, etwa die so genannte Anwachsung (bei einer Gesellschaft, die eine Gesamthandsgemeinschaft ist, scheidet ein Gesellschafter aus und sein Anteil fällt anteilig den anderen zu).
Stiftungen und nicht rechtsfähige Vereine gelten als nicht umwandlungsfähig nach dem Umwandlungsgesetz. Hier können zwar Reorganisationen stattfinden, für diese gelten die Regelungen des Umwandlungsgesetzes jedoch nicht.
Bekannte Arten der Umwandlung nach dem UmwG sind die Verschmelzung zweier Gesellschaften, die Spaltung einschließlich Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung sowie auch der Formwechsel und die Vermögensübertragung.
Während der Formwechsel besonders häufig bei Nachfolgeregelungen vorgenommen wird, gibt es für die Vermögensübertragung verschiedendste Anwendungsfälle, etwa die Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen.
Der Bereich des Umwandlungsrechts ist komplex und erfordert Kenntnisse nicht nur des Handels- und Gesellschaftsrechts und der gesetzlichen Regelungen über unterschiedliche Unternehmensformen, sondern auch der steuerlichen Möglichkeiten.
Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, um welche Art der Umwandlung es bei Ihnen geht. Bei einem ersten Beratungstermin besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für rechtliche Möglichkeiten Sie haben und welche Gestaltung für Sie die Günstigste ist. In beratender Eigenschaft, bei einer Vertragsgestaltung, vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich kompetent Ihre Interessen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.