Stiftungsrecht

Möchten Sie eine Stiftung gründen? Ihr Vermögen etwa für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke stiften? Sind Sie Inhaber eines Familienunternehmens und möchten dieses in eine Stiftung umwandeln? Benötigen Sie als Stiftungsorgan Rat in einer Meinungsverschiedenheit mit der Stiftungsaufsicht? Wollen Sie für Ihre Stiftung den Status der Gemeinnützigkeit erlangen? In allen diesen Fragen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als erfahrener Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Unter einer Stiftung versteht man zum Einen die Zuwendung von Geld für einen meist gemeinnützigen Zweck, hauptsächlich aber eine Organisation, die einen Zweck verfolgt, den der Stifter vorgeschrieben hat - und die das von diesem gestiftete Vermögen verwaltet und zweckentsprechend einsetzt.

 

Es gibt unterschiedliche Arten von Stiftungen - zunächst einmal rechtsfähige und nicht rechtsfähige. Darüber hinaus gibt es Stiftungen des öffentlichen Rechts, kirchliche Stiftungen, Familienstiftungen, privatnützige Stiftungen, Bürgerstiftungen und unternehmensverbundene Stiftungen.

 

Für alle diese Konstruktionen sind unterschiedliche rechtliche Vorgaben zu beachten.

 

Meist schreibt eine Satzung die internen Regeln für die Stiftung vor. Ein Vorstand oder ein anderes Leitungsorgan vertritt die Stiftung nach außen, schließt Verträge ab und steht dem Finanzamt Rede und Antwort.

 

Anders als ein Verein hat eine Stiftung keine Mitglieder. Sie untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht.

 

Die Familienstiftung kann auch als Rechtsform für ein Unternehmen verwendet werden - wenn zum Beispiel bei einem Familienunternehmen kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist und die Geschäftsleitung in professionelle Hände gegeben werden soll.

 

Es gibt unternehmensverbundene und private Familienstiftungen. Beide dienen dem Wohl einer Familie - sie sind nicht gemeinnützig.

 

Rechtsfragen im Zusammenhang mit Stiftungen betreffen oft die Gestaltung und Einhaltung der Satzung, die Verwendung von Stiftungsgeldern, die Verteilung von Einnahmen, Berührungen mit dem Steuerrecht, vertragliche Beziehungen zu Außenstehenden sowie die Einhaltung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, etwa über die Schenkung.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, um welche Art von Stiftung es bei Ihnen geht. Im Rahmen meiner anwaltlichen und notariellen Tätigkeit habe ich mich auf Fragen des Stiftungsrechts spezialisiert. Bei einem ersten Beratungstermin besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.