Unternehmenssteuerrecht

Sind Sie Unternehmer und ist Ihre Beziehung zum Finanzamt ernsthaft getrübt? Wurden gegen Sie rechtliche Schritte eingeleitet - etwa ein Vollstreckungs- oder ein Steuerstrafverfahren? Macht das Finanzamt hohe Säumniszuschläge geltend? Möchten Sie Ihren Betrieb so organisieren, dass auf rechtssichere Art und Weise das Steueraufkommen reduziert wird? Wenn Ihr Steuerberater nicht mehr weiterhelfen kann, wenn ernsthafte rechtliche Schritte unternommen werden müssen, dann bin ich Ihr qualifizierter Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Darüber hinaus bin ich aus meiner langjährigen Praxis in der Beratung von deutschen Unternehmen bei Ihren geschäftlichen Aktivitäten in den USA und als Attorney at law (New York) über das Zusammenspiel von deutschem und US-amerikanischem Unternehemenssteuerrecht bestens informiert und jeweils auf dem laufenden Stand.

 

Man erzählt sich, dass mehr als zwei Drittel der weltweit geschriebenen Fachliteratur über das Steuerrecht das deutsche Steuerrecht betreffen. Kaum ein Rechtsbereich ist so komplex, so unübersichtlich und von so vielen kurzfristigen Rechtsänderungen betroffen.

 

Dies gilt insbesondere für den Bereich des Unternehmenssteuerrechts - denn hier spielen Fragen der Rechtsform, des Gesellschafsvertrages bzw. der Satzung und der gesamten Betriebsorganisation mit.

 

Die Beratung zu steuerlichen Fragen, zur Veranlagung oder die Anfertigung von Steuererklärungen ist Sache des Steuerberaters. So mancher komplizierte Fall erfordert jedoch die Hilfe eines versierten Rechtsanwalts mit einer Spezialisierung auf das Unternehmenssteuerrecht.

 

So gibt es etwa Sachverhalte, die andere Rechtsgebiete berühren - etwa das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Kapitalgesellschaftsrecht, das Grundstücksrecht oder das Erbrecht. Rein steuerliche Lösungen können hier von Nachteil sein, da das Unternehmen ja auch weiterhin effektiv funktionieren soll.

 

Auch ist ein Rechtsanwalt im Falle eines Bußgeld- oder Steuerstrafverfahrens in der Lage, schnell die erforderlichen Rechtsmittel gegen die Maßnahmen der Behörden einzuleiten und Sie gegebenenfalls vor Gericht zu vertreten.

 

In manchen Fällen kann eine Selbstanzeige ratsam sein - hier ist eine qualifizierte Beratung erforderlich.

 

Auch wenn ein Ermittlungsverfahren wegen einer Nebenstraftat im Bereich des Steuerrechts eingeleitet werden sollte - zum Beispiel ein Verfahren wegen Betrug oder Untreue - kann ich Ihnen als qualifizierter Strafverteidiger zur Seite stehen.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, um welchen Teilbereich des Unternehmenssteuerrechts es geht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte das Finanzamt hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. In einem gegen Sie  eingeleiteten Verfahren stehe ich Ihnen beratend und gegenüber dem Finanzamt zur Seite, vor Gericht vertrete ich konsequent Ihre Interessen.