Erbrecht
Wollen Sie für Ihre Angehörigen vorsorgen und ein Testament aufsetzen? Vielleicht zusammen mit Ihrem Ehepartner? Wurden Sie in einem Testament bedacht und liegen nun im Streit mit Ihren Geschwistern? Wurden Sie gar enterbt? Benötigen Sie einen Testmentsvollstrecker? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.
Erben und Vererben sind Themen, mit denen die meisten von uns nicht allzu oft zu tun haben. Um so mehr ist im Ernstfall qualifizierte rechtliche Beratung gefragt.
Schon bei der Formulierung von Testmenten werden viele Fehler gemacht: Ein Großteil der in Deutschland eröffneten Testamente ist aufgrund von Formfehlerns ungültig oder enthält Regelungen, die in krassem Gegensatz zum geltenden Recht stehen. Streitigkeiten zwischen den Verwandten sind vorprogrammiert - diese dauern oft über Jahre an und entzweien ganze Familien.
Das Erben ist nicht einfach: Formvorschriften, Fristen und Streitigkeiten mit den Miterben machen den Erben oft das Leben schwer. Was ist zu beachten, wenn eine Erbengemeinschaft von Kindern das Elternhaus erbt? Ist das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten wirksam? Der Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau ein neues Testament zugunsten einer neuen Partnerin und zum Nachteil der Kinder aufgesetzt - wer erbt nun? Das sind nur einige Beispiele möglicher Probleme im Bereich "Erben und Vererben".
Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Erbe sind oder zum Beispiel ein Testament aufsetzen möchten. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.
Erklärungen gegenüber dem Finanzamt
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