Medizin- und Arztrecht

Sehen Sie sich als Arzt mit Schadenersatzansprüchen von Patienten konfrontiert? Sind Sie als Patient der Meinung, dass Ihr Arzt oder Krankenhaus Sie im Rahmen eines Behandlungsfehlers geschädigt hat? Möchten Sie sich als Arzt über die rechtlichen Vorgaben für Gründung und Betrieb einer Arztpraxis informieren? Haben Sie ein Problem aus dem Bereich des ärztlichen Berufsrechts? Kommt es zum Streit zwischen den verschiedenen Partnern Ihrer Gemeinschaftspraxis? Als spezialisierter Rechtsanwalt bin ich der richtige Ansprechpartner in allen diesen Fragen und vielen weiteren.

 

Überdies bin ich seit mehreren Jahren aktives Mitglied von Gesundheitsstadt Berlin e.V.

 

Das Medizinrecht schließt eine Reihe von Rechtsgebieten ein.

 

Es geht einerseits um den Bereich der Arzthaftung, also der Haftung für Behandlungsfehler. Dies ist für sich genommen bereits ein komplexes Gebiet.

 

Zum Medizinrecht gehört aber auch das spezifische Berufsrecht der Heil- und Pflegeberufe - für Ärzte etwa die Regelungen der Approbationsordnung, der Berufsordnungen der Landesärztekammern, ferner die Regelungen des Sozialgesetzbuches V über die Kassenzulassung, über die Honorierung bei Kassenpatienten und die ärztliche Gebührenordnung für Privatpatienten.

 

Ärzte haben im Bereich der Werbung für Ihre Praxis strenge Vorgaben zu beachten - niedergelegt etwa im Heilmittelwerbegesetz und den Berufsordnungen der Kammern sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

 

Soll eine Gemeinschaftspraxis geründet werden, treten regelmäßig diverse Rechtsfragen auf - vom Gesellschaftsvertrag über die Frage, wer als Mieter der Praxisräume auftritt bis hin zur Auszahlung ausscheidender Mitglieder. Rechtzeitige wasserdichte Verträge helfen hier, teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

 

Nicht zuletzt muss ein Arzt heute auch eher technische Regelungen beim Betrieb einer Praxis beachten - wie etwa die Röntgenverordnung oder spezielle Regelungen zur Entsorgung medizinischer Abfälle.

 

Ferner umfasst das Medizinrecht die rechtlichen Vorgaben für Krankenhäuser, für die Pflegeberufe, für Apotheken sowie das Pharmarecht, welches sich mit der Erforschung, der Herstellung, dem Vertrieb und der Qualitätssicherung von Arzneimitteln befasst, und das Medizinprodukterecht.

 

Nur ein auf den Bereich des Medizinrechts spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Vielfalt von einschlägigen Rechtsgebieten, Vorschriften und Gerichtsurteilen kompetent zur Seite stehen.

 

Ob als Arzt oder Patient - sprechen Sie mit mir. Als spezialisierter Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gern zur Seite. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Auch rein beratend oder vertragsgestaltend bin ich gern für Sie tätig. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.

 

 

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