Arztrecht

Werden Sie als Arzt von einem Patienten auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch genommen? Wirft man Ihnen Kunstfehler vor, die eine zivil- oder gar strafrechtliche Haftung begründen können? Geht es um eine angeblich unzureichende Beratung? Oder haben Sie ein Problem aus dem Bereich des ärztlichen Berufsrechts? Sprechen Sie mit mir - ich bin als Rechtsanwalt seit Jahren mit Fragen des Arztrechts befasst und zudem zudem aktives Mitglied  im Gesundheitsstadt Berlin e.V.

 

Oft liest man von ärztlichen Kunstfehlern. Auch Ärzte sind nur Menschen und stehen unter Stress - vor Fehlern ist niemand sicher. Entsteht jedoch einem anderen dadurch ein Schaden - kann der Betroffene etwa nie mehr schmerzfrei laufen oder wird eine neue Operation mit langer Genesungszeit erforderlich - so muss derjenige für den Schaden gerade stehen, der ihn verursacht hat.

 

Vor jedem ärztlichen Eingriff muss heute zunächst eine Aufklärung über die Behandlung und ihre möglichen Folgen stehen. Mangelhafte Aufklärung kann ebenso zu einem Schadenersatzanspruch führen, wie ein Fehler bei der Behandlung selbst.

 

Immer mehr Patienten gehen den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung, um nach einer fehlgeschlagenen Behandlung Ansprüche wegen eines Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers geltend zu machen. Ein Behandlungsfehler kann auf unterschiedliche Arten passieren - darunter fällt eine Fehldiagnose ebenso wie der bei einer Operation im Bauch des Patienten vergessene Wattebausch.

 

Auch die Organisation der Arbeitsabläufe in Praxis oder Krankenhaus - etwa in Bezug auf den Umgang mit Hygiene, mit Proben oder bei der Vergabe von Operationsterminen kann fehlerhaft sein. Einem Haftungsrisiko setzt sich jeder Arzt aus, unabhängig davon, ob er in der eigenen Praxis, im Krankenhaus oder im Notdienst tätig wird.

 

Ist etwas gründlich schiefgegangen, hilft oft nur noch ein versierter Rechtsanwalt. Dessen Hilfe ist auch bei Fragen des ärztlichen Berufsrechts entscheidend - ebenso beim Aufbau einer Arztpraxis. Ob Zulassung als Arzt, Streitfälle mit der Kassenärztlichen Vereinigung, Gesellschafts- und Kooperationsverträge zwischen Ärzten bei der Begründung einer Gemeinschaftspraxis, Miet- oder Arbeitsverträge - im Bereich des Arztrechts gelten spezielle Spielregeln.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden darüber reden, wie Sie in Haftungsfällen unberechtigte Forderungen abwehren und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden können.

 

Ob in beratender Funktion, vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung - als spezialisierter Anwalt stehe ich Ihnen kompetent zur Seite.