Schadenersatzrecht

Hat Ihnen jemand Schaden zugefügt, für den Sie nun Schadenersatz wollen? Etwa im Rahmen eines Verkehrsunfalles, einer Straftat, einer geschäftlichen Zusammenarbeit, im Arbeits- oder Mietverhältnis? Sind Sie auf fremdem Boden auf Glatteis ausgerutscht oder wurden Sie vom städtischen Nahverkehr angefahren? Hat ein Bauhandwerker bei Schweißarbeiten Ihren Dachstuhl in Brand gesetzt? Oder wird gegen Sie ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Im Hinblick auf meine Anwaltszulassung in den USA konnte ich in der Vergangenheit auch bereits Erfahrungen sammeln bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen deutscher Mandanten aus Schadenfällen in den USA.

 

Der Begriff der Haftpflicht ist im Gesetz nicht definiert. Allerdings gibt es eine Reihe von Regelungen, nach denen jemand für etwas haften muss. Diese finden sich beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Haftung bedeutet hier, dass jemand für eine aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis stammende Schuld einstehen muss, dass gegen ihn also ein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld besteht.

 

Einige Haftpflichtansprüche sind in besonderen Gesetzen geregelt: Etwa die Haftung beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Haftung eines Bahnbetreibers, des Inhabers einer Energieanlage, eines Bergwerks oder einer Fabrik im Haftpflichtgesetz (HPflG), die Haftung des Herstellers für seine Produkte im Produkthafungsgesetz (ProdHaftG).

 

Bei einer körperlichen Verletzung kommt es oft zu sogenannten immateriellen Schäden - Schmerzen, Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit, langen Krankenhausaufenthalten, seelischen Beeinträchtigungen infolge einer Verletzung. Hier besteht oft ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

 

Aber auch der Vermögensschaden ist zu ersetzen, also die Kosten für unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse sowie entgangenes Einkomen.

 

Der Bereich des Schadenersatzrechts berührt viele Rechtsgebiete. Im Ernstfall benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat und der die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung kennt.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, inwieweit noch weiter geklärt werden muss, wie es zu dem schädigenden Ereignis kam und welche Folgen dadurch eingetreten sind. Wir werden darüber reden, welche Ansprüche Sie geltend machen können. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.