Zwangsversteigerungsrecht
Soll Ihre Immobilie zwangsversteigert werden? Sind Sie an einem Objekt beteiligt, das mehreren Personen gehört, und betreibt eine dieser Personen nun die Teilversteigerung? Sind Sie Gläubiger und wollen eine Zwangsversteigerung bewirken? Möchten Sie als Schuldner die Zwangsversteigerung verhindern? In diesen Situationen und in vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner - als qualifizierter Rechtsanwalt.
In Deutschland sind allein staatliche Stellen berechtigt, unmittelbaren Zwang auszuüben, um Rechte und Ansprüche gegen Personen oder Unternehmen durchzusetzen.
Im Rahmen einer Zwangsversteigerung kann der Gläubiger seine Geldforderungen eintreiben, indem er in das unbewegliche Vermögen des Schuldners vollstreckt.
In erster Linie geht es dabei um Immobilien oder grundstücksgleiche Rechte wie etwa Erbbaurechte. Aber auch in ein Register eingetragene Schiffe oder Flugzeuge werden wie unbewegliches Vermögen behandelt und können Gegenstand einer Zwangsversteigerung werden.
Die Zwangsversteigerung ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.
Das Zwangsversteigerungsverfahren wird vom Gläubiger beantragt, setzt u. a. einen Vollstreckungstitel voraus und wird beim Vollstreckungsgericht durchgeführt. Gegen dessen Beschlüsse können Schuldner und Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
Als Schuldner haben Sie die Möglichkeit, die Einstellung der Zwangsversteigerung zu beantragen, wenn Sie innerhalb eines gewissen Zeitraumes die Forderung anderweitig ausgleichen können. Auch im Härtefall kann das Zwangsversteigerungsverfahren ausgesetzt werden.
Allerdings gibt es Fristen zu beachten - anwaltlicher Rat sollte möglichst schnell gesucht werden. Das Zwangsversteigerungsrecht ist ein Gebiet, das komplizierte Fragen und Problemstellungen beinhaltet. Kompetente anwaltliche Beratung durch einen auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalt ist daher unumgänglich.
Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Gläubiger oder Schuldner sind. Das Zwangsversteigerungsrecht gehört zu einem meiner Schwerpunkte und ich bin mit der aktuellen Rechtslage vertraut. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann.