IT-Recht

Ich prüfe die Rechtslage, berate Sie und erstelle die benötigten Vertragsentwürfe. In Streitfällen übernehme ich die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

Das Recht der elektronischen Datenverarbeitung (EDV-Recht - auch Computerrecht, Informatikrecht, Internetrecht, IT-Recht, Multimediarrecht) umfasst die Rechtsbeziehungen rund um Computer-Hard- und Software, das Internet, elektronische Nachrichten und Datenspeicherung.

 

Ich unterstütze Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

 

  • Vertragsgestaltung, z.B. Hard- und Softwarekaufverträge, Sofwareentwicklungsverträge, Wartungs- und Updateverträge, Verträge über Website-Gestaltung und Website-Programmierung, Hostingverträge, AGB
  • Gestaltung von Geschäften im Internet - Onlineshops, Internetauktionen (Ebay), Vertragsschlüsse und AGB-Einbeziehung, rechtliche Besonderheiten von Fernabsatzgeschäften (u.a. Widerrufsbelehrungen), wettbewerbsrechtliche Aspekte
  • Einzug von Kaufpreis- und Vergütungsansprüchen
  • Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Hardware- oder Software-Mängeln, bei Installations-, Wartungs- und Beratungsfehlern
  • Urheberrechtliche, namensrechtliche, markenrechtliche Ansprüche bei Rechtsverletzungen
  • Ansprüche bei Wettbewerbsverstößen (insbesondere anlässlich von Abmahnungen)

 

Ich prüfe die Rechtslage, berate Sie und erstelle die benötigten Vertragsentwürfe. In Streitfällen übernehme ich die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

Im Hinblick auf meine zusätzliche Zulassung als Rechtsanwalt in den USA, vertrete ich zahlreiche deutsche Mandanten auch in Ihren Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Vertragspartnern, insbesondere aus den USA. Die Vertragsverhandlungen und der Geschäftsabschluss erfolgen hier meist überwiegend in englischer Sprache.

 

 

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