Domainrecht

Möchten Sie eine Domain anmelden? Sind Sie sich im Unklaren darüber, ob Ihre Wunschdomain zu rechtlichen Problemen wie Unterlassungs- oder Schadenersatzanprüchen führen kann? Möchten Sie recherchieren lassen, ob Ihre Wunschdomain die Rechte Dritter verletzt? Wurden Sie abgemahnt, weil Sie angeblich fremde Rechte verletzten? Oder sind Sie als Domaininhaber ein Opfer von "Domain-Grabbing" geworden? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Wer eine Domain eintragen lassen will, stellt sich dies meist einfacher vor, als es ist. Eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke wartet auf ihn.

 

Zu der Frage, welche Domainbezeichnungen unzulässig sind bzw. die Rechte anderer verletzen, gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen.

 

Unzulässig sind etwa Städtenamen oder Namen von Unternehmen, ebenso wie Namen von Prominenten oder Markenbezeichnungen, Filmtitel, Autokennzeichen etc.

 

Auch gegen Tippfehler-Domains, die bekannten Namen oder anderen Domains bis auf ein oder zwei Buchstaben entsprechen, greifen die Gerichte heute hart durch.

 

Schnell kann es zu einer Abmahnung kommen, schnell werden Unterlasungs- oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

 

Domain-Grabbing ist immer noch verbreitet - dabei werden Domainnamen registriert, die Rechte Dritter verletzen, um diesen dann die Domain zum Kauf anzubieten. Hier kann im Einzelfall sogar der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein.

 

Ein auf den komplexen Bereich des Domainrechts spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen helfen festzustellen, ob Ihre Wunschdomain fremde Rechte verletzt. Oft sind umfangreiche Recherchen erforderlich, um zu prüfen, ob eine Domain bereits in irgendeiner Form als geschützte Bezeichnung existiert - auch hier ist oft fachkundige Hilfe von Vorteil.

 

Sprechen Sie mit mir. Als qualifizierter Rechtsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Domain und ihre Registrierung. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.