Zivilrecht

Wurde Ihnen der Mietvertrag gekündigt? Ist die Heizung ausgefallen und der Vermieter sorgt nicht für Abhilfe? Wurden Sie beim Autokauf "über den Tisch gezogen"? Streiten Sie sich mit Ihrem Nachbarn um Bäume auf der Grundstücksgrenze? Hat ein Handwerker "geschlampt"? Bezahlt ein Kunde Ihre Rechnungen nicht? Haben Sie im Internet etwas ersteigert, das sich als wertlos entpuppt hat? Ist bei einem Grundstücksgeschäft etwas schief gelaufen oder liegen Sie im Streit mit Ihren Miterben? Das sind nur einige Beispiele für Fälle, die den Bereich des Zivilrechts betreffen. In diesen Situationen und in vielen anderen bin ich Ihr Ansprechpartner - als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Das Zivilrecht wird auch als Bürgerliches Recht oder Privatrecht bezeichnet. Grob gesprochen regelt es alle Verhältnisse zwischen zwei Parteien, an denen der Staat nicht in Ausübung staatlicher Aufgaben beteiligt ist.

 

Kommt es etwa zwischen zwei Vertragsparteien zum Streit, ist das Zivilrecht maßgeblich - egal ob es sich um Unternehmen oder Privatleute handelt.

 

Auch ein Vertrag zwischen einer staatlichen Körperschaft wie einer Gemeinde und etwa einem Handwerksbetrieb richtet sich nach dem Zivilrecht.

 

Mietrecht, Erbrecht, Werkvertragsrecht, das Sachenrecht (hier geht es z.B. um Grundstücke, deren Verkauf und Belastung) - sie alle sind Teilbereiche des Zivilrechts.

 

Das Rechtsgebiet umfasst aber auch Bereiche wie das Familienrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und das Arbeitsrecht.

 

Wichtige Gesetze sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO), die die Formalien eines Gerichtsverfahrens im Zivilrecht bestimmt.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind, ob Sie eine Klage erwägen oder verklagt wurden. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat, wie die Beweislage zu beurteilen ist und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer gütlichen außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.

 

 

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