Nachbarrecht

Haben Sie Ärger mit Ihrem Nachbarn? Gibt es Streit über den Maschendrahtzaun? Baut er auf der Grenze zu Ihrem Grundstück, hängen die Äste seiner Bäume über den Zaun, sind Sie uneinig über ein Notwege- oder Leitungsrecht? Oder geht es um Themen wie Lärm- oder Geruchsbelästigung, etwa durch sonntägliches Rasenmähen oder allabendliches Grillen im Sommer? Beschwert sich etwa jemand über die Geräuschemissionen Ihrer Kinder oder Ihres Musikinstruments? In allen diesen Fällen und vielen anderen bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Das Nachbarrecht umfasst die gesamte Palette möglicher Schwierigkeiten im Verhältnis unter Nachbarn. Grundsätzlich geht es dabei um das Recht des Grundstücks- bzw. Hauseigentümers, mit seinem Eigentum nach seinen Wünschen zu verfahren und Einwirkungen Fremder zu verhindern.

 

So eröffnet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dem Grundstückseigentümer Wege, Einwirkungen von außen - etwa durch Lärm und Gestank - zu verbieten.

 

Die Rechtsverhältnisse von Mietern untereinander werden meist nicht zum Nachbarrecht gezählt - denn nur der Eigentümer kann von einem so genannten "Störer" Unterlassung der Störung verlangen. Geht es jedoch zum Beispiel um Sachbeschädigungen oder Beleidigungen, ist auch hier anwaltliche Hilfe anzuraten, welche ich Ihnen hiermit anbiete.

 

Gesetzliche Regelungen zum Nachbarrecht finden sich beispielsweise im BGB. Hier ist z.B. vom Grenzbaum die Rede, von der Zuführung unwägbarer Stoffe (Rauch, Lärm, Gerüche, Erschütterungen) auf ein Grundstück, von Einsturzgefahren durch Ausschachtungen des Nachbargrundstücks, von überhängenden Pflanzen oder dem Notwegerecht.

 

Andere Sachverhalte sind in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt: Hier finden sich Regelungen über Grenzabstände der Bebauung oder Bepflanzung, Überbauungen der Grundstücksgrenze oder das so genannte Hammerschlags- und Leiterrecht, das das Betreten des Nachbargrundstücks für Arbeiten am eigenen Haus unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

 

Hinsichtlich Grenzabständen und anderen baulichen Fragen sind oft die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer relevant.

 

Kennzeichnend für das Nachbarrecht ist, dass hier oft die Emotionen hochkochen: Meist wird der Weg zum Anwalt oder gar zum Gericht erst dann angetreten, wenn die Fronten hoffnungslos verhärtet sind. Um so wichtiger ist eine qualifizierte Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat und die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, welches nachbarrechtliche Problem Sie plagt. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.