Bauordnungsrecht

Lehnt die Gemeinde Ihre Bauvoranfrage oder Ihren Antrg auf Baugenehmigung ab, weil das Projekt nicht mit der Landesbauordnung in Einklang steht? Wollen Sie eine bauliche Anlage errichten, von der nach Meinung der Behörde eine Gefahr ausgehen wird? Verweigert Ihnen die Behörde aus rein ästhetischen Gründen die Baugenehmigung, weil Ihr Objekt nicht zur Umgebung passt oder dem Geschmacksempfinden des Sachbearbeiters nicht entspricht? In all diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Im Bauordnungsrecht geht es um die Frage, ob ein Bauvorhaben nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes zulässig ist. Es regelt unter anderem, nach welchem Verfahren und unter welchen Voraussetzungen eine Baugenehmigung erteilt wird.

 

Während das Bauplanungsrecht sich mit Bebauungsplänen beschäftigt, die das Gesicht ganzer Straßen oder Stadtteile bestimmen können, geht das Bauordnungsrecht konkreter auf das einzelne Gebäude ein: Wurden die Regelungen über Standsicherheit, Brandschutz und das Baumaterial beachtet? - Die Fluchtwege, die Breite der Treppen, die Anbringung von Rauchmeldern, alles ist gesetzlich geregelt. Wurden alle anderweitigen Regelungen eingehalten, z.B. die Energieeinsparverordnung? Denn mittlerweile dürfen bei Neubauten nur noch Außenbauteile mit bestimmten Wärmedurchgangswerten verwendet werden. Sind gewisse Mindeststandards im sozialen Bereich beachtet worden (z.B. genügend große Räume, Rollstuhlrampen für Behinderte)?

 

Nach dem Bauordnungsrecht können auch Baugestaltungen verhindert werden, die die nähere Umgebung verunstalten. Da es hier um Geschmacksfragen geht, ist Streit oft programmiert.

 

In Verhandlungen mit der Baubehörde kann oft geklärt werden, welche Voraussetzungen das Vorhaben erfüllen muss, um doch noch zulässig zu sein. Ansonsten bestehen Möglichkeiten, gegen die behördliche Entscheidung gerichtlich vorzugehen.

 

Das Bauordnungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, weshalb es sich hier empfiehlt, einen Anwalt hinzuzuziehen, der in diesem Bereich über Erfahrung verfügt und der die aktuelle Rechtslage sowie die Gepflogenheiten der Baubehörden kennt.

 

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