Erschliessungsrecht

Streiten Sie mit Ihrer Gemeinde über einen Erschließungsbeitrag? Verlangt man von Ihnen als Grundstückseigentümer eine hohe Geldsumme, weil von Ihrem Grundstück der Gehweg verbreitert werden soll? Möchten Sie die Erschließung Ihres Neubaugrundstücks durchsetzen? Haben Sie Zweifel an der Wirksamkeit einer kommunalen Satzung? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Unter einer Erschließung versteht man den Anschluss von Neubaugrundstücken an öffentliche Straßen und Versorgungsnetze (Strom, Gas, Wasser, Abwasser). Eine Bebauung setzt eine vorherige Erschließung voraus. Jede Gemeinde stellt dafür Erschließungsbeiträge in Rechnung. Diese werden jedoch nicht nur bei Neubauten erhoben. Auch für die nachträgliche Verbesserung der Infrastruktur, etwa die Verbreiterung von Verkehrswegen, können von den Anliegern Erschließungsbeiträge erhoben werden. Rechtsgrundlage ist eine gemeindliche Satzung.

 

In vielen Fällen sorgen derartige Erschließungsbeiträge für Rechtsstreitigkeiten, da teilweise fünfstellige Beträge von einzelnen Grundstückseigentümern erhoben werden und die Notwendigkeit der baulichen Maßnahmen aus Anliegersicht oft zweifelhaft ist.

 

Die Höhe der Erschließungsbeiträge ist jedoch nicht in das Belieben der Gemeinde gestellt; Anhaltspunkte geben hier einschlägige Regelungen im Baugesetzbuch.

 

Gestritten wird teils auch über die Frage, ob ein Bauherr die Erschließung seines Neubaugrundstücks durch die Gemeinde rechtlich durchsetzen kann - in einigen Fällen gestehen die Gerichte dem Bürger nämlich einen Rechtsanspruch auf Erschließung zu. Die Erschließung muss dabei im Einklang mit dem Bebauungsplan stattfinden.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gemeinde geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor dem Verwaltungsgericht oder bei einer gütlichen außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt kompetent zur Seite.