Polizei- und Ordnungsrecht

Sind Sie der Meinung, dass Polizeibeamte Ihre Rechte verletzt haben? Dass es bei einer Durchsuchung oder Festnahme nicht mit "rechten Dingen" zugegangen ist? Wirft man Ihnen als Polizist vor, Ihre Kompetenzen überschritten zu haben? Werden Sie gar auf Schadenersatz verklagt? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als kompetenter Rechtsanwalt.

 

Das Polizei- und Ordnungsrecht befasst sich mit der Abwehr von Gefahren durch die Polizeibehörden.

 

Die gesetzliche Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Was Polizeibeamte dürfen oder nicht dürfen, ist durch die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer geregelt.

 

Für die Bundespolizei gilt das Bundespolizeigesetz, für das BKA das Gesetz über das Bundeskriminalamt.

 

Gesetzlich geregelte Standardmaßnahmen der Polizei sind die Durchsuchung von Personen, die Sicherstellung von Gegenständen (wie etwa Drogen oder Waffen), die Festnahme von Personen.

 

Verwandte Bereiche sind das Versammlungs- und das Waffenrecht.

 

Polizeibeamte müssen genau darüber informiert sein, welche Gegenstände aktuell waffenrechtlichen Verboten oder Erlaubnispflichten unterliegen und welche Regeln für politische Versammlungen und Demonstrationen gelten. Sie dürfen nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gegen eine Person einen Platzverweis aussprechen, eine Hausdurchsuchung vornehmen oder bei einer allzu lauten Geburtstagsfeier die Lautsprecherboxen konfiszieren.

 

In einigen Fällen können durch polizeiliches Handeln auch Schadenersatzansprüche gegen Beamte oder den Dienstherren entstehen - zum Beispiel dann, wenn durch eine polizeiliche Maßnahme ein Unbeteiligter geschädigt wird (z.B. Überfahren eines Passanten bei Verfolgungsjagd).

 

Im Polizei- und Ordnungsrecht zeigt sich der Hauptunterschied zwischen Polizei und Bundeswehr: Während der Soldat Befehlen folgt, arbeitet der Polizeibeamte im Rahmen von Gesetzen, die im Einzelnen seine Kompetenzen regeln, und hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben einen gewissen Entscheidungsspielraum.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie als Polizeibeamter oder Bürger rechtlichen Rat suchen. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.