Verwaltungsrecht

Wir befassen uns zunächst mit allen Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen die Baubehörde die Baugenehmigung verweigert oder die Denkmalschutzbehörde darauf besteht, dass Sie Original-Türklinken von 1575 einbauen. Ich unterstütze Sie, wenn man Ihr Grundstück enteignen will, um darauf eine Autobahnbrücke zu bauen. Ich stehe Ihnen aber auch zur Seite, wenn Sie keine Genehmigung für Ihr Gewerbe erhalten oder Ihnen die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis erteilen will. Sie können sich auch gern an mich wenden, wenn gegen Sie wegen Rasenmähens am Sonntag ein Bußgeld verhängt wurde oder gegen Sie als Beamter die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme droht.

 

Die Spezialisierung der Kanzlei liegt im öffentlichen Baurecht. Wir werden eingeschaltet, wenn die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einzelner Vorhaben im Streit steht, ebenso wenn städtebauliche Verträge zu entwerfen oder zu verhandeln sind. Im Rahmen der Bauleitplanung sind wir vornehmlich tätig für Gemeinden, aber auch für die Investorenseite. Bei der Fachplanung von Straßen, Wasserwegen, Deponien und anderen Projekten beraten wir Vorhabenträger genau so wie Betroffene, die sich gegen derartige Planungen zur Wehr setzen wollen.

 

Im Recht der Erneuerbaren Energien werden wir in energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren mandatiert, aber auch bei Fragen der Flächensicherung und bei immissionsschutzrechtlichen Fallgestaltungen. Wir beraten sowohl Anlagenbetreiber als auch Kommunen in den Bereichen Windenergie, Solartechnik und Biogasanlagen, außerdem bei allen Fragestellungen des EEG und zur neuen GasNZV.

 

Einen wichtigen Schwerpunkt bildet überdies das Vergaberecht. Wir beraten Auftraggeber bei der Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren nach nationalem und europäischem Vergaberecht. Ebenso stehen wir Auftragnehmern bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte auf Auftragserteilung bei. Dazu gehören auch die Beurteilung der Erfolgsaussichten sowie die Durchführung von Nachprüfungsverfahren.

 

 

 

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