Haftungsrecht für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

 

Beauftragt der Mandant einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen oder steuerlichen Interessen, schließen der Mandant und der jeweilige Berater darüber einen Vertrag.

 

Die wichtigste Pflicht hieraus ist die zutreffende und umfassende Beratung des Mandanten.

 

Wird diese nicht erfüllt und entsteht dem Mandanten hieraus ein Schaden, bestehen möglicherweise Schadenersatzansprüche des Mandanten.