HAFTUNG DES RECHTSANWALTS

 

Der Rechtsanwalt schuldet dem Mandanten die vollständige Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Sollten diesbezüglich im Hinblick auf den konkreten Fall des Mandanten Lücken bestehen, muss er sich die notwendigen Informationen unverzüglich verschaffen.

 

Diese Verpflichtung besteht selbstverständlich auch dann, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten im ausländischen Recht, zum Beispiel dem US-amerikanischen, berät, etwa zum dortigen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht oder Erbrecht.

 

Für eine professionelle Beratung zum US-amerikanischen Recht reicht es jedoch keineswegs aus, dass sich der deutsche Rechtsanwalt mittels seines Schulenglisch mit Mühe dazu in der Lage sieht, halbwegs den wesentlichen Inhalt englischer Schriftstücke zu verstehen. Gefordert ist vielmehr eine umfassende Beherrschung der Terminologie des Common Law, was wiederum voraussetzt, dass der Rechtsanwalt mit der Dogmatik des angelsächsischen Rechts vertraut ist, das sich grundlegend vom deutschen Recht unterscheidet. Dies wird leider von vielen Rechtsanwälten in Deutschland übersehen. Die Schadensfolgen aus dieser Selbstüberschätzung sind nicht selten unkalkulierbar.

 

Auch sonst bestehen für den Rechtsanwalt zahlreiche mögliche Fehlerquellen. Versäumt er zum Beispiel eine Frist oder klärt nicht ausreichend über das Kostenrisiko auf, macht er sich unter Umständen nach dem Haftungsrecht der Rechtsanwälte gegenüber dem Mandanten schadenersatzpflichtig.

 

Der Rechtsanwalt macht sich überdies strafbar, wenn er Mandantengelder veruntreut oder vorsätzlich Parteiverrat begeht.

 

Die rechtlichen Grundlagen für das Haftungsrecht der Rechtsanwälte finden sich in den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und im Standesrecht der Rechtsanwälte - sowie bei den zuletzt genannten Fällen im Strafgesetzbuch (StGB).

 

Damit die Mandanten nicht dem Risiko ausgesetzt sind, dass der eigene Anwalt einen bestehenden Schadenersatzanspruch nicht erfüllen kann, muss ein Rechtsanwalt nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Ohne eine solche Versicherung werden Juristen nicht zur Anwaltschaft zugelassen.

 

Wie bei anderen Schadenersatzansprüchen auch, setzt das Haftungsrecht der Rechtsanwälte voraus, dass der Rechtsanwalt eine Pflicht aus dem Vertrag mit dem Mandanten schuldhaft - also vorsätzlich oder fahrlässig - verletzt hat. Durch die schuldhafte Verletzung der Vertragspflicht muss dem Mandanten ein Schaden entstanden sein, für den die Pflichtverletzung ursächlich ist.

 

Die Schwierigkeit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach dem Haftungsrecht der Rechtsanwälte ist darin zu sehen, dass der Mandant sämtliche Tatsachen, die seinen Anspruch begründen, außergerichtlich oder im Prozess darlegen und beweisen muss.

 

Vor allem diese Beweislastverteilung ist in einem etwaigen Gerichtsprozess gegen den eigenen Anwalt für juristische Laien oft problematisch. Der Rechtsanwalt hat gegenüber dem Mandanten naturgemäß einen erheblichen Wissensvorsprung.

 

Dieser Wissensvorsprung muss ausgeglichen werden, damit der geschädigte Mandant seinen Anspruch nach dem Haftungsrecht der Rechtsanwälte auch tatsächlich durchsetzen kann. Schon deshalb sollten derartige Streitigkeiten nicht ohne die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts durchgeführt werden. Das Risiko, dass die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts sonst ohne Folgen bleibt, ist einfach zu groß.

 

Sie haben den Eindruck, von einem Rechtsanwalt falsch beraten worden zu sein oder sonst durch dessen Pflichtverletzung einen Schaden erlitten zu haben? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir als qualifiziertem Rechtsanwalt auf. Wir werden klären, ob und inwieweit Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Ihrem Fall bestehen.

 

Sollten Sie von Ihrem bisherigen Rechtsanwalt in einem laufenden Gerichtsverfahren vetreten werden und sollte dieser Prozess noch nicht beendet worden sein, müsste auch dringend geklärt werden, ob ihm das Mandat endgültig entzogen werden soll und auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen werden soll. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass vor dem Landgericht für Zivilsachen "Anwaltszwang" besteht und Sie den Prozess allein deswegen verlieren können, weil Sie nicht ordnungsgemäß durch einen Rechtsanwalt vertreten werden.