Versicherungsrecht

Verweigert Ihre Versicherung in einem Schadensfall die Kostendeckung? Obwohl Sie der Ansicht sind, dass der Schaden vom Vertrag abgedeckt ist? Sind Sie der Meinung, beim Verkaufsgespräch "überfahren" worden zu sein und jetzt eine Versicherung abgeschlossen zu haben, die Sie weder wollten noch brauchten? Haben sich die Versicherungskonditionen nachträglich geändert? Sind Sie sich im Unklaren über den Inhalt eines wichtigen Vertrages, der z.B. ihre Altersvorsorge oder die Absicherung Ihrer Angehörigen betrifft? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Das Versicherungsrecht wird nicht nur durch spezielle gesetzliche Regelungen, wie etwa das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt, sondern auch durch durch die jeweils einschlägigen allgemeinen Versicherungsbedingungen und eine Vielzahl von Gerichtsurteilen.

 

Immer mehr Versicherungskunden geben sich mit der einfachen Weigerung ihrer Gesellschaft, die Kostendeckung für einen Schaden zu übernehmen, nicht mehr zufrieden.

 

Viele Fälle sind nicht eindeutig - so kann etwa ein unabhängiger Sachverständiger nach einem Verkehrsunfall durchaus zu einem anderen Ergebnis bei der Schadenhöhe kommen als der Gutachter der Versicherung.

 

Oft geht es um große Summen, die Gesundheit oder die wirtschaftliche Existenz.

 

Wenn etwa die private Krankenversicherung eine ärztliche Behandlung nicht bezahlt, weil diese noch nicht lange genug in Deutschland angewendet wird, wenn der Versicherungsumfang weniger abdeckt, als im Beratungsgespräch versprochen, wenn die Kaskoversicherung für Ihren angezündeten Gebrauchtwagen nur ein paar Hunderter bezahlen will - dann ist kompetente anwaltliche Hilfe gefragt.

 

Sprechen Sie mir mir - unabhängig davon, um welche Art von Versicherung es geht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Versicherungsgesellschaft geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.

 

 

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