Versicherungsvertragsrecht

Verweigert Ihre Gebäudeversicherung die Zahlung, weil Sie das Alter der Batterien im Rauchmelder nicht nachweisen können? Will Ihre Kfz-Haftpflicht nicht zahlen, weil im Vertrag eine Angabe über Ihren PKW nicht korrekt ausgefüllt war? Erstattet die Gebäudeversicherung den Schaden nach dem Rohrbruch nicht, weil jegliche denkbaren natürlichen Ursachen für Rohrbrüche laut Kleingedrucktem ausgeschlossen sind? Entscheidet Ihre private Krankenversicherung eigenmächtig, was für Behandlungen sie bezahlt und welche ihr zu unorthodox sind? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Versicherungsverträge sind kompliziert und enthalten viele Seiten Kleingedrucktes, das in den seltensten Fällen gelesen wird.

 

Ein seriöser Vertreter wird Sie vor Abschluss auf die Fallstricke hinweisen - ein weniger seriöser möglicherweise nicht. Und selbst wenn korrekt verkauft wird - besonders wichtig ist das, was nicht im Vertrag steht. Denn oft betrift ein Schadens- oder Krankheitsfall genau ein Risiko, das nicht mitversichert ist.

 

Wird in einem privaten Krankenversicherungsvertrag zum Beispiel nicht zugesichert, dass die Versicherung auch Hilfsmittel bezahlt oder für Krankengymnastik aufkommt, müssen Sie nach einem Beckenbruch leider ohne Rollstuhl auskommen und selbst wieder laufen lernen.

 

Ein weiteres wichtiges Thema ist, dass Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten oft die Zahlung verweigern. Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jedoch in vielen Fällen umstritten.

 

Aber auch Versicherungskunden haben Rechte. Diese sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) niedergelegt. Seit dem 01.01.2008 hat dieses Gesetz die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt - unter anderem müssen Beratungsgespräche in Textform dokumentiert werden, der Versicherungsnehmer muss vor Vertragsschluss nur diejenigen Fakten angeben, nach denen der Versicherer schriftlich gefragt hat (zuvor konnte grundsätzlich der Versicherer entscheiden, dass das Verschweigen eines bestimmten Umstands durch den Kunden dazu führt, dass die Versicherung nicht zahlen muss). Das Widerrufsrecht für Versicherungsverträge wurde auf Handwerker und Freiberufler ausgedehnt.

 

Haben Sie ein Problem im Bereich des Versicherungsvertragsrechts, benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der sich mit dieser komplexen Materie auskennt, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat und der die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte genau kennt.

 

Sprechen Sie mit mir - als qualifizierter Rechtsanwalt bin ich Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Kleingedruckte der Versicherungen.

 

Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.