Kommunales Abgabenrecht

Sitzen Sie vor einem Bescheid Ihrer Gemeinde, der Sie zur Leistung hoher Zahlungen auffordert? Sollen Sie 20.000 Euro als Erschließungsbeitrag entrichten, weil der Gehweg vor Ihrem Grundstück um einen extra breiten Radweg erweitert wird? Stellt man Ihnen eine Zweitwohnungssteuer in Rechnung oder können Sie die Berechnung der Gebühr für das auf Ihr Grundstück fallende Regenwasser nicht nachvollziehen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Die Gemeinden können in Deutschland eine Menge unterschiedlicher Abgaben also Steuern, Gebühren und Beiträge - erheben. Sie tun dies auch - teilweise mit erheblicher Krativität. Denn die Gemeindekassen sind chronisch leer.

 

Was die Gemeinden in diesem Bereich dürfen oder nicht dürfen, ist in den Kommunalabgabegesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Eine ganze Anzahl verschiedener Steuern fließt den Kommunen direkt zu - von der Hundesteuer über die Gewerbesteuer bis zur eingangs erwähnten Zweitwohnungssteuer.

 

Hier sind vielfältige Rechtsstreitigkeiten an der Tagesordnung - meist um die Frage, ob eine Steuerpflicht besteht und wenn ja, in welcher Höhe.

 

Kommunale Gebühren werden für bestimmte Leistungen erhoben - etwa die Müllabfuhr oder die Straßenreinigung, aber auch für Amtshandlungen, wie die Ausstellung eines Personalausweises. Auch hier kommt es zu Rechtsstreitigkeiten - so kann die Gebührenhöhe bei größeren Grundstücken erhebliche Ausmaße annehmen, und nicht immer wird korrekt gerechnet.

 

Ein streitintensiver Bereich sind auch die Kommunalbeiträge - diese werden beispielsweise als Erschließungsbeiträge für Grundstücke erhoben. Dazu gehört nicht nur die Ersterschließung bei Neubauten (Straßenanschluss, Ver- und Entsorgung), sondern auch etwa die Erweiterung oder Verbesserung von Straßen und Geh- und Radwegen. Für einzelne Hauseigentümer können die Erschließungsbeiträge aufgrund ihrer Höhe existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, um welche Art der Kommunalabgaben es bei Ihnen geht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Behörde geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor Gericht oder bei einer gütlichen außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen als spezialisierter Rechtsanwalt gern zur Seite.