Vergaberecht

Haben Sie sich um einen öffentlichen Auftrag beworben und sind der Meinung, bei der Vergabe benachteiligt worden zu sein? Sind Sie der Ansicht, dass eine Wettbewerbsverletzung wie etwa Bestechung oder Bestechlichkeit, eine Preisabsprache oder die Verletzung von Geheimhaltungspflichten durch den Auftraggeber vorliegt? Benötigen Sie als Behörde Rat in vergaberechtlichen Angelegenheiten? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen.

 

Öffentliche Aufträge sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und betreffen viele Bereiche des Wirtschaftslebens - von der Bestellung von Büromaterial und Fachliteratur bis hin zum Bau einer Autobahnbrücke oder dem Erwerb und der Wartung von Rüstungsgütern.

 

Damit es bei der Vergabe mit rechten Dingen zugeht, sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu beachten: Etwa das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und B).

 

Weitere Regelungen enthalten EU-Vorschriften und Landesgesetze.

 

Das GWB nennt als öffentliche Aufträge Lieferaufträge (Warenbeschaffung), Bauaufträge, Dienstleistungsaufträge und Auslobungen (etwa den Architektenwettbewerb).

 

Eine bedeutende Reform des Vergaberechts ist 2009 erfolgt: Hier wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts EU-Richtlinien umgesetzt, die u.a. die Einbeziehung sozialer und ökologischer Gesichtspunkte beabsichtigen. Überdies wird danach die Aufteilung in Fach- und Teillose strenger gehandhabt.

 

Bieter habe die Pflicht, alle Verstöße gegen Vergaberegeln unverzüglich zu rügen.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie die Auftragnehmer- oder Auftraggeberseite vertreten. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen als qualifizierter Rechtsanwalt zur Seite.