Schul- und Hochschulrecht

Sind Sie bei der Abiprüfung durchgefallen und zweifeln an der korrekten Bewertung Ihrer Arbeiten? Sind Sie mit der Zuweisung Ihres Kindes an eine bestimmte Schule oder Schulart unzufrieden? Hat man Sie nicht zum Studium zugelassen, obwohl Sie die Voraussetzungen erfüllen? Wurde Ihnen das BAFÖG nicht bewilligt? Oder sind Sie Lehrer oder Hochschullehrer und sehen sich mit einer rechtliche Auseinandersetzung konfrontiert? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Das Schul- und Hochschulrecht befasst sich mit Fragen, die für den Lebensweg junger Menschen entscheidend sind - nämlich mit ihrem Fortkommen in Schule und Studium.

 

Schulnoten, Versetzungen, die Zuweisung an eine weiterführende Schulart - nicht immer erfolgt die Bewertung der schulischen Leistungen auf objektive Weise, nicht immer trägt sie den wahren Fähigkeiten des Kindes wirklich Rechnung. Mancher Lehrer ist sich über die Folgen negativer Bewertungen für den Schüler oder Prüfling nicht im Klaren.

 

Dies gilt auch für Universitäten und Fachhochschulen: Bereits die Aufnahme des Studiums kann problematisch sein.

 

Zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts im Bereich des Hochschulrechts gehört es auch, anhand von Kapazitätsberechnungen der jeweiligen Hochschule zu beurteilen, ob wirklich kein Studienplatz für den entsprechend qualifizierten Bewerber vorhanden ist. Auch gegen die Ablehnung eines BAFÖG-Antrages oder gegen die verweigerte Befreiung von Studiengebühren kann durchaus rechtlich vorgegangen werden.

 

Während des Studiums sorgen laufende Prüfungen und Abschlussexamen immer wieder für Unzufriedenheit: Im heutigen Massen-Lehrbetrieb werden Korrekturen und Benotungen unter immer größerem Zeitdruck vorgenommen, sind Fehlentscheidungen damit vorprogrammiert.

 

Eine rechtliche Beurteilung des Sachverhalts kann nur erfolgen, wenn der beauftragte Anwalt sich einerseits mit den Anforderungen der Prüfung, andererseits aber auch mit den Leistungen des Studenten auseinandersetzt. Bei rechtlichen Konflikten im Bereich des Schul- und Hochschulrechts empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der die aktuelle Rechtslage und die spezifischen Rechtsfragen dieses Gebiets genau kennt.

 

Sprechen Sie mit mir als qualifiziertem Rechtsanwalt. Nicht nur für Schüler bzw. Eltern und Studenten bin ich der richtige Ansprechpartner, sondern auch für Lehrer, Hochschullehrer sowie die Träger von Schulen und Hochschulen. Im Rahmen eines ersten Besprechungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.