Immissionsschutzrecht

Sind Sie Betreiber einer Anlage, die dem Immissionsschutzrecht unterliegt? Wird Ihnen die Genehmigung verweigert oder macht Ihnen die zuständige Behörde unverständliche Auflagen? Sind Sie als Nachbar von den Immissionen eines Gewerbebetriebs betroffen? Sinkt Ihr Grundstück im Wert, weil die gesamte Umgebung von Lärm oder Gestank dominiert wird? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Das Immissionsschutzrecht umfasst alle Vorschriften, die sich mit dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen beschäftigen.

 

Die wichtigste gesetzliche Regelung in diesem Bereich ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Aber auch viele Bundesländer haben immissionsschutzrechtliche Regelungen erlassen.

 

Das BImSchG beschäftigt sich unter anderem mit Errichtung und Betrieb von Anlagen, mit der Erteilung von Genehmigungen, mit der Überwachung und Verbesserung der Luftqualität sowie der Lärmminderungsplanung. Die Nichtbeachtung der Regelungen stellt in vielen Fällen eine Ordnungswidrigkeit dar. Einschreiten muss die jeweils zuständige Behörde - diese kann jedoch durchaus auch auf Anregungen von Bürgern tätig werden.

 

Zum Immissionsschutzrecht gehört auch die zivilrechtliche Abwehr von Eigentumsstörungen durch Immissionen. Ein Grundstückseigentümer etwa kann zivilrechtlich gegen seinen Nachbarn vorgehen, wenn dieser Lärm oder Gestank produziert - unabhängig davon, ob dies durch einen Gewerbebetrieb oder durch tägliches Grillen im Sommer stattfindet. Gegen den so genannten Störer besteht ein Unterlassungsanspruch.

 

Auch Lärm gilt als Immission. Was zulässig ist und was nicht, richtet sich dabei oft nach technischen Regeln, wie der TA Lärm, oder den ortsüblichen Ruhezeiten.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was Sie für Rechte haben, welche Rechte die Gegenseite bzw. die Behörde hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich als spezialisierter Rechtsanwalt kompetent Ihre Interessen.