Staatsangehörigkeitsrecht

Möchten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? Sind Sie als Kind von Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren worden? Möchten Sie sich darüber beraten lassen, wann ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Sie als Spätaussiedler möglich ist? Wollen Sie einen ausländischen Partner heiraten oder ein ausländisches Kind adoptieren? Möchten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, die deutsche aber nicht verlieren? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt und befasst sich mit den Voraussetzungen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Ein wichtiger Grundsatz ist dabei, dass doppelte Staatsangehörigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden sollen.

 

Bestimmte Ausnahmeregeln gibt es dazu allerdings seit einiger Zeit - etwa für ältere Personen oder politisch Verfolgte oder wenn eine Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft nur unter Zahlung hoher Gebühren, mit entwürdigenden Modalitäten oder unter Inkaufnahme großer wirtschaftlicher Nachteile durchführbar ist.

 

Kinder von Ausländern erwerben unter gewissen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie in Deutschland geboren werden. Allerdings können sie zunächst Bürger zweier Staaten sein - und müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden.

 

Für Spätaussiedler ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit lediglich an die Erteilung einer Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz gebunden.

 

Hat sich ein Ausländer acht Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten, besitzt er einen Anspruch auf Einbürgerung. Bei Eheschließung mit einem oder einer Deutschen verkürzt sich diese Frist. Allerdings gibt es weitere Voraussetzungen - etwa den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, ein sauberes Vorstrafenregister, die so genannte Verfassungstreue und die Fähigkeit, selbst finanziell für den eigenen Unterhalt zu sorgen.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, um welche Frage des Staatsangehörigkeitsrechts es geht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Behörde geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. In beratender Funktion, vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.