Ordnungswidrigkeitenrecht

Sind Sie zu schnell gefahren? Haben Sie eine rote Ampel ignoriert oder falsch geparkt? Haben Sie als Hauseigentümer einem Mietinteressenten auf Anfrage keinen Energieausweis vorgelegt? Haben Sie gegen die Emissionsvorschriften für Kraftfahrzeuge verstoßen? Haben Sie einen Kampfhund ohne Maulkorb ausgeführt? All dies sind Ordnungswidrigkeiten. Das deutsche Recht kennt noch eine Menge weiterer Fälle, die durch das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet werden. Hier bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Eine rechtlich verwerfliche Handlung, die noch keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch ist, wird in Deutschland nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht bestraft. Hier werden Bußgelder verhängt, die je nach Sachlage durchaus fünfstellig sein können. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind auch Fahrverbote möglich.

 

Eine ganze Reihe von Gesetzen erklären ein bestimmtes Fehlverhalten zu einer Ordnungswidrigkeit - von der Straßenverkehrsordnung bis zu Energieeinsparverordnung. Genaueres regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

 

Haben Sie einen Bußgeldbescheid nach dem OWiG erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit für einen Einspruch - eine kurze Zeit.

 

Hier kann sich schnelle anwaltliche Hilfe lohnen, um ein Bußgeld oder Fahrverbot doch noch abzuwenden. Wichtig ist hier eine realistische Beurteilung der Erfolgsaussichten. Nimmt die Behörde auf den Einspruch hin den Bußgeldbescheid nicht zurück, kommt es zum gerichtlichen Verfahren - in dem sich kompetente anwaltliche Unterstützung auszahlt.

 

Sprechen Sie mit mir, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Erfolgsaussichten ein Einspruch hat und wie sich die Beweislage darstellt. Vor Gericht oder im Rahmen einer vorprozessualen Beratung stehe ich Ihnen gern zur Seite.