Verkehrsstrafrecht

 

Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat im Straßenverkehr eingeleitet? Ein Fehler ist schnell gemacht. Eine Reihe von Straftaten kann im Straßenverkehr begangen werden. Viele werden oft als Kavaliersdelikt angesehen - sind es aber nicht. Werden Sie wegen einer Straftat im Straßenverkehr vor den Kadi zitiert, bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Im Straßenverkehr kann man auf verschiedenste Arten mit dem Gesetz in Konflikt kommen: Autofahren unter Drogen- und Alkoholeinfluß, ein durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Kfz-Versicherung, eine Probefahrt mit dem Nummernschild vom Auto des Kumpels, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs durch zu aggressives Überholen, Beleidigungen, fahrlässige Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfall, im schlimmsten Fall eine fahrlässige Tötung - all dies sind Situationen, in denen sich ein Verkehrsteilnehmer unerwartet schnell befinden kann.

 

Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen - insbesondere für die weitere berufliche Laufbahn. Als qualifizierter Rechtsanwalt bin ich Ihr Ansprechpartner, damit es nicht so weit kommt.

 

Das deutsche Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) niegergelegt. Hier werden viele Delikte beschrieben, die Straftaten im Straßenverkehr betreffen - von der bekannten "Fahrerflucht" bis zur fahrlässigen Tötung.

 

Auch in anderen Gesetzen finden sich Vorschriften, die eine Handlung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr unter Strafe stellen - etwa im Straßenverkehrsgesetz (StVG): Fahren ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmißbrauch.

 

Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt das Fahren ohne Haftpflichtversicherung unter Strafe.

 

Zur Klarstellung: Hier handelt es sich nicht mehr um Ordnungswidrigkeiten, für die es ein "Ticket" gibt. Hier führt der Weg vor den Strafrichter - als Angeklagter.

 

Allerdings: Das Strafgesetzbuch regelt auch, wann Schuldunfähigkeit vorliegt, wie ein Irrtum des Täters über die Tatumstände zu bewerten ist und wann eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Je nach den Umständen des Einzelfalles erlauben die deutschen Gesetze eine genaue Anpassung der Strafe an die Schwere der Tat und die Person des Täters.

 

Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, für Sie das Beste herauszuholen.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, welcher Straftat Sie beschuldigt werden. Auch bei Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Rahmen eines ersten Besprechungstermins werde ich Ihnen erläutern, was für Rechts Sie haben, wie die vorhandenen Beweismittel einzuschätzen sind und mit welchem Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden Sie rechnen müssen. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.