Steuerstrafrecht

Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren in einer Steuersache eingeleitet? Befürchten Sie, sich strafbar gemacht zu haben oder wurde schon das Strafverfahren gegen Sie eröffnet? Haben Sie aus Sicht des Finanzamts Steuern hinterzogen, Ihre Umsatzsteuer falsch berechnet oder Waren eingeführt, ohne die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben zu entrichten?  Haben Sie Schwarzarbeit geleistet oder in Auftrag gegeben?

 

Das Steuerrecht ist einer der kompliziertetesten Rechtsbereiche und ändert sich ständig. Ein Fehler ist schnell gemacht. Kommt es zu strafrechtlichen Konsequenzen, bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Ob Unternehmer oder Privatperson - mit dem Steuerrecht kann man schnell in Konflikt geraten. Und das nicht nur dann, wenn man Bargeld auf einem ausländischen Konto angelegt hat.

 

Das Steuerrecht ist ein für den Laien unübersichtliches Gebiet. Zwar gibt es viele kompetente Steuerberater. Aber manchmal werden in einer Steuererklärung Geschäftsvorgänge trotz allem falsch bewertet, Beträge vergessen, zu hohe Werbungskosten angesetzt oder komplizierte Umsatzsteuerfragen nicht im Sinne der Finanzverwaltung gelöst.

 

Oft scheint die Wahrscheinlichkeit für die Entdeckung einer Unregelmäßigkeit gering zu sein - und mancher lässt es darauf ankommen. Doch das Finanzamt schläft selten - und das böse Erwachen kann auch noch nach Jahren folgen.

 

Je weiter sich ein Unternehmen in Mutter- und Tochterunternehmen verzweigt, desto schwieriger werden die auftretenden Steuerfragen

 

Aber auch auch bei einer Privatperson kann die Sache schnell kompliziert werden. Ein Arbeitnehmer, der nebenberuflich ein Gewerbe hat, Geldanlagen besitzt und beispielsweise eine Immobilie teils als Mietwohnung und teils als Ferienwohnung vermietet, hat bereits einen ganzen Stapel verschiedener Formulare auszufüllen - mit entsprechenden Nachweisen.

 

Ist etwas schief gelaufen, kann es schnell zu einem Steuerordnungswidrigkeiten- oder Steuerstrafverfahren kommen.

 

Steuerordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet. Zu ihnen gehören die leichtfertige Steuerverkürzung, die Steuergefährdung, sowie der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen.

 

Steuerstraftaten werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Zu ihnen zählen zum Beispiel die Steuerhinterziehung, der Bannbruch (Im- und Export steuerpflichtiger Gegenstände) und die Steuerhehlerei (u.a. An- und Verkauf von widerrechtlich ohne Zölle und Abgaben importierten Waren).

 

Als Rechtsanwalt habe ich mich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert. In diesem Bereich bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Meine Aufgabe ist es, für Sie das Beste herauszuholen.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit beschuldigt werden. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, wie die vorhandenen Beweismittel einzuschätzen sind und mit welchem Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden Sie rechnen müssen. Ich berate Sie - auch zum Thema Selbstanzeige - und vertrete gegebenenfalls Ihre Interessen vor Gericht.