Südafrika

Zu warnen ist insbesondere vor dem Besitz, dem Konsum, der Ein- und Ausfuhr und dem Handel mit Drogen. Der gesetzliche Strafrahmen hierfür reicht bis zu 25 Jahren Gefängnis.

 

Besonders schwere Strafen drohen auch für jede Art der Prostitution, insbesondere der Kinderprostitution. Auch die bloße Förderung von Prostitution wird mit großer Härte verfolgt.

 

Mit Gefängnisstrafe bedroht sind auch das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten, insbesondere aus Naturschutzgebieten. Dies gilt auch für jede Art der ungenehmigten Ausfuhr von geschützten Pflanzen und Tieren oder Tierbestandteilen (zum Beispiel Stoßzähnen von Elefanten)..

 

Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen in Südafrika verhaftet worden sein oder dort sonst Probleme haben, sprechen Sie mich bitte an, damit wie in Ruhe besprechen können, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. In solchen Fällen ist ein schnelles und umsichtiges Handeln dringend erforderlich.

 

 

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