USA
Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß sind im US-amerikanischen Rechtssystem zum Teil wesentlich härter als in Deutschland. Dies gilt auch schon bei eher geringfügigen Straftaten, wie zum Beispiel bei Verkehrsstraftaten oder der Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Schon der Besitz geringster Mengen an Rauschmitteln kann eine lebenslange Einreisesperre nach sich ziehen und zu langjährigen Haftstrafen führen.Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, die mehrere hunderttausend Dollar betragen können.
Sehr streng verfolgt und schwer bestraft werden alle Formen der Kinderpornographie und des Kindesmißbrauchs. Hier genügen oft schon geringste Verdachtsmomente, auf die die Polizei häufig von einer wachsamen Bevölkerung hingewiesen wird.
Zu warnen ist auch vor einer unerlaubten Aufenthaltsverlängerung und der Aufnahme einer Arbeit ohne Arbeitserlaubnis. Auch dies kann in bestimmten Fällen zu Gefängnisstrafen und zur Ausweisung führen. In der Vergangenheit hat es hier etwa Probleme gegeben, bei der Gründung von Tochtergesellschaften in den USA durch deutsche Unternehmen. Auch wenn Angestellte oder der Geschäftsführer des Mutterunternehmens nur zeitweise Verwaltungsaufgaben für die Tochter in den USA wahrnehmen, benötigen sie hierfür ein entsprechendes Visum mit Arbeitserlaubnis.
Sofern Sie oder einer Ihrer Angehörigen von der Polizei in den USA festgenommen wurden oder sonstwie Probleme haben, sprechen Sie mich gern an. In diesen Fällen muss schnell und sehr umsichtig gehandelt werden.
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