Umweltstrafrecht

Wurde gegen Sie ein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen einer Straftat gegen die Umwelt eingeleitet? Wirft man Ihnen vor, Gewässer verunreinigt, auf unzulässige Art Abfall beseitigt oder umweltschädliche Immissionen verursacht zu haben? Ob Sie Ihr Auto im Garten gewaschen oder eine die Umwelt verunreinigende Industrieanlage betrieben haben - ich bin Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Das Umweltstrafrecht ist in den letzten Jahren immer wieder erweitert und angepasst worden, nicht zuletzt, um mit technischen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen über die Gefährlichkeit bestimmter Umweltverunreinigungen Schritt zu halten.

 

Spezielle Strafvorschriften gibt es zu den Untergebieten Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Strahlenschutz und Schutz vor unsachgemäßem Umgang mit Abfällen.

 

Häufigste Umweltstraftat in Deutschland ist der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen. Danach macht sich jeder strafbar, der in unvorschriftsmäßiger Weise mit Abfällen umgeht oder diese ablagert, die Krankheiten auslösen können, giftig sind, entzündlich sind, nachhaltige Verunreinigungen von Boden und Gewässern verursachen oder den Bestand von Tieren und Pflanzen gefährden können.

 

Strafandrohung: Gefängnis bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

 

Ein weiterer wichtiger Straftatbestand ist die Gewässerverunreinigung - diese kann durch Fabrikabwässer, eine defekte kommunlae Kanalisation oder durch unzulässige Entsorgung von Schadstoffen wie Altöl, Farbresten oder Chemikalien stattfinden. Auch diese Tat kann mit Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

 

Nicht nur ein Chemiebetrieb, auch ein Normalbürger kann mit dem Umweltstrafrecht in Konflikt kommen - es reicht schon die unzulässige Autowäsche auf dem Privatgrundstück oder die unsachgemäße Entsorgung von Reinigungsmitteln oder Altölen.

 

Eine strafrechtliche Verurteilung hat für Privatpersonen wie auch für Mitarbeieter und Geschäftsführung von Unternehmen weitreichende Folgen.

 

Als auf das Umweltstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner, damit es nicht so weit kommt.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, welcher Umweltstraftat Sie beschuldigt werden. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, wie die vorhandenen Beweismittel einzuschätzen sind und mit welchem Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden Sie rechnen müssen. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.