Strafbefehl

Einspruch und Antrag auf Akteneinsicht durch versierten Strafverteidiger - bundesweit!

 

Ihnen wurde ein Strafbefehl zugestellt? Sie wollen diesen nicht akzeptieren, weil Sie sich keiner Schuld bewußt sind oder die verhängte Strafe nach Ihrer Einschätzung viel zu hoch ist?

 

Dann müssen Sie schnellstmöglich Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

 

Aber beachten Sie die strenge Fristsetzung:

 

Zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls (Datum auf dem gelben Umschlag) - danach ist es für einen Einspruch zu spät! Nach Ablauf dieser Frist steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

 

Die Vollstreckung der Strafe lässt sich dann kaum noch aufhalten oder verzögern. Bei Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe droht sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe. Außerdem wird die Strafe in das Führungszeugnis eingetragen.

 

Durch einen form- und fristgerecht eingelegten Einspruch lässt sich dies zunächst stoppen.

 

Nach seiner Einlegung bei Gericht wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.

 

Unverzichtbar für eine erfolgreiche Verteidigung ist ein Antrag auf Akteneinsicht. Denn nur die vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte ermöglicht Ihnen und Ihrem Verteidiger eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs gegen den Strafbefehl und die unbedingt erforderliche sorgfältige Vorbereitung der Hauptverhandlung.

 

Der hierfür erforderliche Aufwand ist nicht zu unterschätzen!

 

Zu beachten ist auch, dass nach einer Hauptverhandlung im ungünstigen Fall sogar eine noch härtere Bestrafung als der Ausspruch im Strafbefehl eintreten kann. Im Juristendeutsch heißt das: Das Verbot der reformatio in peius gilt im Strafbefehlsverfahren nicht, das heißt, der Richter ist bei seinem Urteil nicht an den ursprünglichen Antrag der Staatsanwaltschaft gebunden.

 

Der Antrag auf Akteneinsicht und die Auswertung der Ermittlungsakte kann regelmäßig nur durch einen im Strafrecht versierten Strafverteidiger erfolgen.

 

Wegen der geschilderten Risiken und um sich die dringend erforderliche Kenntnis des vollständigen Inhalts der Ermittlungsakte zu sichern, sollten Sie auf jeden Fall einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen!

 

Als Strafverteidiger mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung lege ich für Sie schnell und zuverlässig Einspruch ein und besorge Ihnen die Akte. Den Akteninhalt kann ich Ihnen auf Wunsch auch digital überlassen.

 

Vor allem aber erläutere ich Ihnen das Ermittlungsergebnis und gebe Ihnen eine professionelle Einschätzung darüber, ob und unter welchen Gesichtspunkten eine weitere Verteidigung sinnvoll erscheint.  - oder ob sie, im Ausnahmefall, nicht in Ihrem Interesse liegt.

 

In vielen Fällen lässt sich mit geschickter Argumentation gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht auch eine Einstellung des Verfahrens erreichen, um eine Gerichtsverhandlung oder eine Vorstrafe zu vermeiden - möglicherweise gegen die Erfüllung einer Geldauflage. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab.

 

Meine Beratung erfolgt selbstverständlich bundesweit.