Verkehrszivilrecht

Haben Sie nicht schnell genug gebremst und sind auf ein anderes Auto aufgefahren? Haben Sie beim Einparken einen anderen PKW "touchiert" oder als Radfahrer mit dem Pedal die Tür eines Autos verkratzt? Oder ist Ihnen gar jemand im Rückwärtsgang vorne aufgefahren und gibt Ihnen nun die Schuld? Sind Sie bei einem Unfall verletzt worden? All dies sind alltägliche Fälle des Verkehrszivilrechts, das einen der Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt darstellt.

 

Wer alltäglich am Berufsverkehr teilnimmt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann einmal an einem Verkehrsunfall beteiligt sein. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit - und schon hat es "gekracht".

 

Vielleicht sind Sie selbst völlig unschuldig an der Kollision. Zunächst wirkt der Schaden vielleicht noch geringfügig, aber in der Autowerkstatt kommt das böse Erwachen, wenn der Meister stolz einen Kostenvoranschlag mit vierstelliger Summe präsentiert.

 

In vielen Fällen führt der Unfall zum Rechtsstreit. - die Schuldfrage ist ungeklärt, und auch wer gut versichert ist, möchte nicht in der Prämie hochgestuft werden.

 

Schnell stellt sich die Frage, wer die besseren Karten vor Gericht hat - wurde von den Beteiligten ein Unfallbericht ausgefüllt, wurde die Polizei hinzugezogen, gibt es Zeugen oder Fotos?

 

Bei Personenschäden wird die Sache schnell brenzlig, denn hier geht es nicht nur um Reparaturkosten, sondern um Arztkosten, Rentenansprüche und Schmerzensgeld und damit oft um deutlich höhere Beträge.

 

Um so wichtiger ist die Betreuung durch einen kompetenten Rechtsanwalt.

 

Als spezialisierter Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gern zur Verfügung - ob vor Gericht oder beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, wie die Beweislage zu beurteilen ist und welche möglichen Lösungen es gibt.