Bauträgerrecht

Haben Sie als Bauherr Probleme mit Ihrem Bauträger? Wurden Arbeiten mangelhaft oder verspätet ausgeführt? Streiten Sie um die Wirksamkeit vertraglicher Regelungen? Hat Ihr Bauträger während Ihres Hausbaus Insolvenz angemeldet? Oder liegen Sie selbst als Bauträger im Streit mit einem Kunden - etwa wegen ausbleibender Zahlungen oder der Verweigerung einer Bauabnahme wegen behaupteter Mängel? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Der Bauträgervertrag vereinigt Elemente des Werkvertrages und des Kaufvertrages - es wird ein Grundstück erworben mit einem darauf zu errichtenden Gebäude.

 

Die Bezahlung erfolgt meist nach Baufortschritt: Einzelne Bauabschnitte werden vom Bauherrn nach Fertigstellung abgenommen, dann wird der Abschlag überwiesen.

 

Rechtlich können hier jede Menge Schwierigkeiten auf die Beteiligten zukommen: Einzelne Arbeiten werden - oft von einem Subunternehmer - nicht korrekt oder nicht wunschgemäß ausgeführt, Verständigungsprobleme zwischen den beteiligten Handwerksbetrieben sorgen für Verzögerungen oder gar Schäden, nach einer Beschwerde wegen Baumängeln ruhen unerklärlicherweise wochenlang die Arbeiten.

 

Der Bauherr hat das Druckmittel, die Abnahme zu verweigern und den nächsten Abschlag nicht zu zahlen. Nicht immer wird dieses Druckmittel jedoch berechtigtermaßen ausgeübt: Es ist nicht immer leicht zu beurteilen, ob tatsächlich ein Baumangel vorliegt. Oft haben Bauherren auch kurzfristige Änderungswünsche, die sich nicht ohne Weiteres umsetzen lassen. Und jede Zahlungsverzögerung bringt wiederum den Bauträger in Schwierigkeiten, denn in diesem Bereich muss in großem Umfang vorfinanziert werden - auch der Bauträger muss ja zunächst Grundstück und Baumaterial erwerben und die Arbeiten bezahlen. Entsprechend viele Insolvenzen gerade kleinerer Bauträger hat es in den letzten Jahren gegeben - was jedesmal für den Bauherren zu erheblichen Problemen führt, da nun ein halbfertig gebautes und per Darlehen finanziertes Haus dasteht und nicht genutzt werden kann.

 

Streitigkeiten zwischen Bauträger und Bauherr sind für beide Seiten oft existenzbedrohend, Prozesse um Baumängel sind oft zeitintensiv und ihr Ausgang ist meist von teuren Sachverständigengutachten abhängig. Um so wichtiger ist es, sich beim Auftreten von Schwierigkeiten rechtzeitig durch einen kompetenten Rechtsanwalt beraten zu lassen, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Bauherr oder Bauträger sind. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor Gericht oder bei einer gütlichen außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen als spezialisierter Rechtsanwalt gern zur Seite.