Kaufrecht
Haben Sie etwas gekauft und nicht das erhalten, was Sie erwartet haben? Hat das online bestellte Handy nur die Hälfte der versprochenen Funktionen? Ist die neue Digitalkamera defekt? Ist der top-gepflegte Garagenwagen in Wahrheit ein überlackiertes Unfallfahrzeug? Weist der Verkäufer mit Büro und Sekretärin plötzlich jedes Ansinnen auf Gewährleistung zurück, weil er ja als Privatmann oder gar im Auftrag seiner Schwiegermutter gehandelt hat? Oder wollen Sie selbst etwas verkaufen und benötigen einen wasserdichten Kaufvertrag? Werden gegen Sie als Unternehmer unberechtigte Ansprüche geltend gemacht? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.
Das deutsche Recht hält viele Regelungen bereit, um gerade den Verbraucher davor zu schützen, von gewerblichen Händlern jeder Art übervorteilt zu werden. Dies beginnt mit den Gewährleistungsregelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für neue Waren, die ersten sechs Monate liegt die Beweislast für die Mangelfreiheit der Ware beim Verkäufer.
Bei gebrauchten Sachen kann die zweijährige Gewährleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Private Verkäufer können die Gewährleistung ganz ausschließen.
Oft wird versucht, diese gesetzlichen Regelungen mit viel Fantasie zu umgehen. Da verkauft der Autohändler den Gebrauchten "privat im Namen des Herrn xy" oder vereinbart ein Treffen in einem finsteren Hinterhof und gibt sich als Privatmann aus.
Oder bei einer Internetauktion präsentiert sich der Powerseller mit 10.000 Verkäufen als Privatmann und möchte keine Haftung für seine Waren übernehmen.
Immer noch beliebt sind Ausreden wie "die Packung wurde schon geöffnet" oder "für diese Grafikkarte hat der Hersteller den Support eingestellt".
Will man Ihre Rechte als Verbraucher auf diese Weise beschneiden, bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.
Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind. Auch gewerblichen Verkäufern bin ich beim Verfassen rechtssicherer Angebote und Verträge sowie bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen behilflich. Wenn Sie es wünschen, überarbeite ich Ihre AGB und mache Sie "wasserdicht".
Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.