Lizenzrecht

Haben Sie Software entwickelt, Musik komponiert oder eigene Texte verfasst, die Sie kommerziell nutzen wollen? Möchten Sie einem Vertriebspartner eine Lizenz zur Nutzung Ihrer Werke geben? Brauchen Sie einen rechtssicheren Lizenzvertrag? Streiten Sie als Lizenznehmer oder Lizenzgeber mit Ihrem Vertragspartner über Vertragsklauseln? Möchten Sie aus einem Lizenzvertrag heraus? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Im Hinblick auf meine zusätliche Zulassung als Rechtsanwalt in den USA und die internationale Ausrichtung meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich in der Vergangenheit auch für viele Mandanten Lizenzverträge mit ausländischen Vertragspartnern ausgearbeitet. Die Vertragssprache ist in diesen Fällen zumeist Englisch.

 

Das Urheberrecht liegt in Deutschland ohne weitere Maßnahmen beim Urheber selbst. Es ist nicht übertragbar und unterscheidet sich stark vom Copyright etwa in den USA. Wer neue Software programmiert, ein Buch geschrieben, Fotos gemacht oder Musik komponiert hat, ist der Urheber. Er allein kann entscheiden, was er mit seinem Werk anstellt - ob er beispielsweise jemandem die Software zum Vertrieb oder zur Nutzung zur Verfügung stellen will, ob er das Buch durch einen Vertrag drucken lässt, die Fotos über eine Fotoagentur im Internet vertreibt und die Musik auf CD veröffentlicht.

 

Die Nutzung fremder Werke kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein - so kann zum Beispiel jemandem das Recht auf exklusive Nutzung des Werkes eingeräumt werden, oder mehreren Personen oder Unternehmen können Einzellizenzen erteilt werden, wie dies etwa beim Kauf von Software üblich ist.

 

Die Nutzung fremder Werke erfordert einen Lizenzvertrag, der die Details regelt - etwa den Umfang der Nutzung, die Vergütung an den Urheber, die Vertragslaufzeit und Möglichkeiten zur Kündigung.

 

Der im Lizenzrecht tätige Rechtsanwalt hat die Aufgabe, diesen Vertrag den Wünschen des Mandanten entsprechend zu gestalten - denn hier lauern viele rechtliche Fallstricke.

 

So müssen die Nutzungsarten genau definiert werden und das Urheberrecht enthält Regelungen zum Schutzt des Urhebers, die nicht vertraglich ausgeschlossen werden dürfen. Treten Konflikte zwischen den Vertragspartnern auf, können Lizenzverträge auch gekündigt werden - in manchen Fällen sogar fristlos.

 

Bei lizenzrechtlichen Fragen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich auf dieses anspruchsvolle Gebiet spezialisiert hat und der die aktuelle Rechtslage genau kennt.

 

Sprechen Sie mit mir als spezialisiertem Rechtsanwalt. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Auch die rechtssichere Gestaltung Ihres Lizenzvertrages übernehme ich gern. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.