Maklerrecht

Haben Sie ein Grundstück erworben und sind nun möglicherweise ungerechtfertigten Provisionsforderungen eines Maklers ausgesetzt? Wurden im Verkaufsgespräch Zusicherungen über Art und Qualität des Objekts gemacht, die sich als unwahr herausgestellt haben? Oder sind Sie selbst Makler und ein Kunde verweigert Ihnen die verdiente Courtage? Wünschen Sie als Existenzgründer Beratung über Rechte und Pflichten eines Maklers? Oder bezieht sich Ihr Problem auf das Problem des Handelsmaklers? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt. Ich vertrete Makler ebenso wie Maklerkunden - dies führt dazu, dass ich mit allen Aspekten des Maklerrechts in sachlicher und prozesstaktischer Hinsicht bestens vertraut bin.

 

Makler leben von der Provision für einen erfolgreichen Geschäftsabschluss. Eine einfache Aussage, die trotzdem jede Menge juristischen Zündstoff in sich trägt.

 

Wann und wie kommt überhaupt der Vertrag mit dem Makler zustande? Reicht eine telefonische Anfrage? Hat der Makler tatsächlich das Geschäft erfolgreich vermittelt? Was ist, wenn der Kunde das nachgewiesene Kaufobjekt bei Kontaktaufnahme mit dem Makler schon kannte? Was passiert, wenn der Auftraggeber mehrere Makler mit dem Verkauf betraut hat, von denen womöglich mehrere mit dem gleichen Kaufinteressenten in Kontakt getreten sind? An wen muss die Provision gezahlt werden? Wie haftet der Makler, etwa für falsche Objektbeschreibungen oder Prospektangaben?

 

Das Maklerrecht ist gesetzlich niedergelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort gibt es jedoch nur wenige Paragraphen zu diesem Thema (§§ 652-655). Dementsprechend gibt es umso mehr Gerichtsurteile, die sich mit dem Maklerrecht befassen.

 

Für das Berufsrecht der Makler sind Regelungen in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie in der Gewerbeordnung (GewO) maßgeblich.

 

Tritt ein juristische Problem in diesem Spezialbereich auf, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf diesem Bereich spezialisiert ist und die aktuelle Rechtslage kennt.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Maklerkunde oder Makler sind. Als spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.