Handelsvertragsrecht

Möchten Sie als Unternehmen einen Vertrag mit einem gewerblichen Kunden, Zulieferer oder Dienstleister abschließen und benötigen Rechtsrat bei der Vertragsgestaltung? Liegen Sie mit einem Geschäftspartner im In- oder Ausland im Streit über die Bedeutung einer Vertragsklausel? Möchten Sie Waren exportieren, ein internationales Franchise-System aufbauen oder den Vertrieb für einen ausländischen Hersteller übernehmen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Im Hinblick auf meine weitere langjährige Zulassung als Rechtsanwalt in den USA unterstütze ich überdies zahlreiche Mandanten bei Ihren internationalen Geschäftsaktivitäten. Ich bin es ebenso gewohnt, Verträge in englischer wie in deutscher Sprache auszuarbeiten.

 

Das Handelsvertragsrecht ist ein Unterbereich des Handelsrechts. Es betrifft die Gestaltung von Verträgen unter Unternehmen bzw. Kaufleuten. Wichtige Regelungen finden sich im Handelsgesetzbuch, aber auch im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie in internationalen Übereinkommen, z.B. im UN-Kaufrecht (CISG) oder den Incoterms 2010.

 

Ein wichtiger Bereich ist der Außenhandel. Aufgabe des Rechtsanwalts ist hier insbesondere die Beratung bei der rechtssicheren Gestaltung von Kauf-, Liefer-, Transport-, Werk- und Handelsvertreterverträgen. Dabei sind nicht nur die Gesetze der jeweils beteiligten Staaten einschließlich der Zoll- und Devisenregelungen, sondern auch Internationale Abkommen zu beachten.

 

Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern werden juristisch unterstützt, soweit erforderlich in englischer Sprache. Ausländische Verträge werden geprüft.

 

Aber auch im Inland ist der Einsatz eines kompetenten Rechtsanwalts im Bereich des Handelsvertragsrechtes oft unumgänglich: Soll ein Vertriebssystem für ein neues Produkt aufgebaut oder ein langfristiger Zuliefervertrag abgeschlossen werden, steht viel Geld auf dem Spiel und standardisierte Vertragsmuster sind im Regelfall nicht vorhanden oder auf die gewünschte Vertragskonstruktion nicht anwendbar.

 

Kommt es nach Abschluss eines Vertrages zu Unstimmigkeiten, ist erst recht eine juristische Beratung angezeigt: Hier geht es darum, die eigenen Rechte zu wahren, aber auch nicht vorschnell die Beziehung zu einem guten Kunden zu beenden.

 

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen gern zur Seite. Sprechen Sie mit mir - im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich konsequent Ihre Interessen.