Handelsrecht

Wollen Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen und sind sich unsicher darüber, welche Pflichten z.B. bezüglich Buchhaltung und Handelsregistereintragung Sie erfüllen müssen? Sind Sie Handelsvertreter und man verweigert Ihnen die wohlverdiente Provision? Fordert Ihr Geschäftspartner von Ihnen eine Vertragsstrafe, die Sie für ungerechtfertigt halten? Haben Sie für Ihr Geschäft Ware eingekauft, die sich als mangelhaft erwiesen hat? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Im Hinblick auf meine weitere langjährige Zulassung als Rechtsanwalt in den USA unterstütze ich meine Mandanten überdies auch umfangreich bei Ihren internationalen Handelsgeschäften.

 

Das Handelsrecht ist ein Unterbereich des Zivilrechts. Es wird auch als das Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Seine gesetzliche Grundlage hat es im Handelsgesetzbuch (HGB). Hier ist geregelt, was ein Kaufmann ist und welche Pflichten dieser hat, wann eine Eintragung im Handelsregister erfolgen muss, oder wie ein Kaufmann firmieren, sich also im Geschäftsleben nennen kann.

 

Wurde Ihnen Prokura erteilt, regelt das HGB die Einzelheiten. Es enthält ferner Vorschriften über Handelsvertreter, Handelsmakler und Handlungsgehilfen.

 

Wollen Sie ein Geschäft gründen, sind teilweise auch die Regelungen anderer Gesetzbücher relevant - etwa für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts das BGB oder für eine GmbH das GmbH-Gesetz.

 

Die Vorschriften über die Kommanditgesellschaft (KG), die offene Handelsgesellschaft (oHG) oder die Stille Gesellschaft finden sich wieder im HGB. Auch Ihre Pflichten hinsichtlich der kaufmännischen Buchführung sind hier geregelt.

 

Das HGB enthält darüber hinaus Regelungen über die Handelsgeschäfte - z.B. über das Kommissionsgeschäft, den Handelskauf oder das Speditions-, Fracht- und Lagergeschäft.

 

Als Unternehmer haben Sie viel zu tun - Kundenkontakte knüpfen, sich um den Vertrieb kümmern, um Steuern und Finanzamt, um Ihre Mitarbeiter, den Wareneinkauf, den Webmaster, die Geschäftsräume, die Werbung...

 

Sich in die komplizierten Regelungen des Handelsrechts sowie die dazugehörige aktuelle Rechtsprechung einzuarbeiten, erfordert viel Zeit. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite.

 

Wollen Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen und sind sich unsicher darüber, welche Pflichten z.B. bezüglich Buchhaltung und Handelsregistereintragung Sie erfüllen müssen? Sind Sie Handelsvertreter und man verweigert Ihnen die wohlverdiente Provision? Fordert Ihr Geschäftspartner von Ihnen eine Vertragsstrafe, die Sie für ungerechtfertigt halten? Haben Sie für Ihr Geschäft Ware eingekauft, die sich als mangelhaft erwiesen hat? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Im Hinblick auf meine weitere langjährige Zulassung als Rechtsanwalt in den USA unterstütze ich meine Mandanten überdies auch umfangreich bei Ihren internationalen Handelsgeschäften.

 

Das Handelsrecht ist ein Unterbereich des Zivilrechts. Es wird auch als das Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Seine gesetzliche Grundlage hat es im Handelsgesetzbuch (HGB). Hier ist geregelt, was ein Kaufmann ist und welche Pflichten dieser hat, wann eine Eintragung im Handelsregister erfolgen muss, oder wie ein Kaufmann firmieren, sich also im Geschäftsleben nennen kann.

 

Wurde Ihnen Prokura erteilt, regelt das HGB die Einzelheiten. Es enthält ferner Vorschriften über Handelsvertreter, Handelsmakler und Handlungsgehilfen.

 

Wollen Sie ein Geschäft gründen, sind teilweise auch die Regelungen anderer Gesetzbücher relevant - etwa für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts das BGB oder für eine GmbH das GmbH-Gesetz.

 

Die Vorschriften über die Kommanditgesellschaft (KG), die offene Handelsgesellschaft (oHG) oder die Stille Gesellschaft finden sich wieder im HGB. Auch Ihre Pflichten hinsichtlich der kaufmännischen Buchführung sind hier geregelt.

 

Das HGB enthält darüber hinaus Regelungen über die Handelsgeschäfte - z.B. über das Kommissionsgeschäft, den Handelskauf oder das Speditions-, Fracht- und Lagergeschäft.

 

Als Unternehmer haben Sie viel zu tun - Kundenkontakte knüpfen, sich um den Vertrieb kümmern, um Steuern und Finanzamt, um Ihre Mitarbeiter, den Wareneinkauf, den Webmaster, die Geschäftsräume, die Werbung...

 

Sich in die komplizierten Regelungen des Handelsrechts sowie die dazugehörige aktuelle Rechtsprechung einzuarbeiten, erfordert viel Zeit. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite.