Unternehmensnachfolge

Sind Sie Unternehmer? Machen Sie sich Sorgen darüber, was nach Ihrem Rückzug aus dem aktiven Geschäft mit Ihrem Betrieb geschehen wird? Möchten Sie eine kompetente Leitung des Geschäfts durch Ihren Wunschkandidaten sicher stellen und dies mit wasserdichten Vereinbarungen gewährleisten? Dann bin ich Ihr Ansprechpartner als erfahrener Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Statistiken zufolge müssen 25% aller Unternehmen unerwartet an einen Nachfolger übergeben werden. In 50% der Fälle kommt es nicht zu einer ordnungsgemäßen Übergabe, weil keine rechtzeitige Nachfolgeplanung durchgeführt wurde.

 

Gerade mittelständische Unternehmen oder Familienbetriebe können in einer solchen Situation schnell in ihrer Existenz bedroht sein. Dies ist nicht im Sinne des Gründers, der sein ganzes Arbeitsleben in Aufbau und Führung des Betriebes investiert hat.

 

Viele über Generationen aufgebaute Familienunternehmen mussten bereits weit unter Wert verkauft werden, weil die Frage der Nachfolge nicht rechtzeitig geregelt wurde.

 

Das Recht der Unternehmensnachfolge beschäftigt sich speziell mit den rechtlichen Gegebenheiten der Übergabe an den richtigen Nachfolger. Dabei werden verschiedene Rechtsbereiche berührt - etwa das Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und das Erbrecht.

 

Viele Fragen sind zu regeln - nicht nur die Suche nach dem richtigen Nachfolger, sondern auch die Frage nach einer möglicherweise sinnvollen Änderung der Rechtsform, nach dem Wert des Unternehmens und der Auszahlung des bisherigen Inhabers.

 

Ebenso muss dessen Altersvorsorge bedacht und geregelt werden.

 

Oft sind Testament und Erbvertrag des Inhabers zu verfassen, ein Übergabe-Vertrag mit dem neuen Inhaber muss aufgesetzt werden - und bei all dem dürfen steuerliche Fragen nicht vernachlässigt werden.

 

Meist hat der bisherige Inhaber Vorstellungen bezüglich der weiteren Unternehmensführung, die hier Eingang finden sollen.

 

Eine besondere Herausforderung stellen die Ermittlung des Wertes des Unternehmens und die Vereinbarung eines fairen Kaufpreises mit dem künftigen Inhaber dar.

 

Als langjähriger Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht besitze ich Erfahrung in der Führung von Verhandlungen zwischen Inhaber und Nachfolger und bin über alle rechtlichen Aspekte der Nachfolgeregelung im Bilde.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die andere Seite geltend machen kann und wie Ihr Unternehmen erhalten und optimal an den Nachfolger übergeben werden kann. Ich bin Ihnen bei der Formulierung der entsprechenden Verträge behilflich. In beratender Funktion, vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.