Aktienrecht

Möchten Sie eine Aktiengesellschaft gründen, eine andere Gesellschaftsform umwandeln oder "an die Börse gehen"? Sind Sie Aktionär und möchten mehr über Ihre Rechte - etwa im Rahmen der Teilnahme an der Hauptversammlung - erfahren? Sind Sie als Aktionär der Ansicht, dass Ihre Rechte mißachtet werden? Erhebt die Gesellschaft gegen Sie als Vorstandsmitglied Schadenersatzansprüche? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Darüber hinaus bin ich aufgrund meiner Anwaltszulassung in New York und meiner langjährigen Tätigkeit in den USA Spezialist für internationales Gesellschaftsrecht, speziell im Hinblick auf die USA. Sie können mich deshalb auch gern konsultieren, wenn Sie beispielsweise beabsichtigen, eine Tochtergesellschaft in den USA zu gründen. Die Beratung würde dabei auch die zu beachtenden Besonderheiten des US-Steuerrechts umfassen. Soweit dies im Einzelfall erforderlich sein sollte, verfüge ich zudem über gute Kontakte zu US-amerikanischen Kanzleien, die gegebenenfalls zur Beantwortung von Spezialfragen hinzugezogen werden könnten.

 

Das Aktienrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um die Aktiengesellschaft (AG). Wichtige Regelungen finden sich im Aktiengesetz (AktG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB). Man unterscheidet börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften. Seit 2004 gibt es die Europäische Aktiengesellschaft (SE), für die in der EU einheitliche Regeln gelten.

 

Das deutsche AktG regelt unter anderem die Gründung einer AG, ihren Aufbau, Änderungen ihrer Satzung und die Erhöhung oder Herabsetzung ihres Kapitals.

 

Eine Aktiengesellschaft wird vom Vorstand geleitet, dessen Tätigkeit der Aufsichtsrat überwacht. Wichtige Entscheidungen trifft die Hauptversammlung.

 

Der Aktionär hat das Recht, bestimmte Informationen zu erhalten und im Rahmen der Hauptversammlung an Abstimmungen teilzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschlüsse der Hauptversammlung nichtig sein - z.B. hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, der Verwendung des Bilanzgewinns oder einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen.

 

Das Aktiengesetz enthält auch Straf- und Bußgeldvorschriften - so kann ein Vorstandsmitglied mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden, das es versäumt, bei einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Hauptversammlung einzuberufen und ihr diesen anzuzeigen.

 

Für Verbindlichkeiten haftet die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Entsteht ihr durch Pflichtverletzungen eines Vorstandmitglieds ein Schaden, so haftet dieses gegenüber der Gesellschaft. Auch Aufsichtsräte können haften - wenn sie ihre Kontrollpflichten nicht sorgfältig genug ausüben.

 

Das AG-Recht ist ein komplexer Rechtsbereich. Bei Rechtsfragen oder -streitigkeiten empfiehlt es sich hier besonders, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat und der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.

 

Sprechen Sie mit mir. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner in allen AG-Fragen. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Sie sich gegebenenfalls gegen unberechtigte Ansprüche wehren können. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.